Notbremse gezogen
Wiener Linien müssen Verletzter Schadenersatz zahlen
Zu einem kuriosen Fall kam es am Oberlandesgericht Wien. Ein Unbekannter zog in einer U-Bahnstation ungerechtfertigt die Notbremsung. In der herannahenden Garnitur verletzte ein Fahrgast einen anderen Passagier beim Sturz. Für Schadenersatz müssen jedoch die Wiener Linien aufkommen, wie das Oberlandesgericht Wien einen Erstspruch bestätigte. WIEN. Die kleinen, rot gefärbten Bügel in den Wänden von U-Bahnstationen können Leben retten. Die Rede ist von den Notbremsen. Stürzt etwa ein wartender...