Landesgericht
Unfall auf Kleinzeller Kreuzung: Staatsanwaltschaft meldet Strafberufung an

Der 50-Jährige musste sich vor Gericht wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. | Foto: FF Kleinzell
  • Der 50-Jährige musste sich vor Gericht wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten.
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Am Mittwoch wurde ein 50-Jähriger aus dem Bezirk Rohrbach am Landesgericht Linz zu neun Monaten bedingter Haft und 7.200 Euro Strafe nicht rechtskräftig verurteilt. Nach dem Urteil hatten sich beide Seiten – Staatsanwaltschaft und Verteidigung – Bedenkzeit erbeten. Mittlerweile gibt es auch hierzu eine Entscheidung.

Nicht rechtskräftiges Urteil: Neun Monate bedingt für 50-Jährigen

LINZ, ROHRBACH-BERG. Denn, wie die Staatsanwaltschaft Linz gegenüber der BezirksRundSchau Rohrbach am Freitag bekanntgegeben hat, wurde von Seiten der in der Sache zuständigen Staatsanwältin Strafberufung gegen das Urteil angemeldet. 

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