Landesgericht
Unfall auf Kleinzeller Kreuzung: Staatsanwaltschaft meldet Strafberufung an
![Der 50-Jährige musste sich vor Gericht wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. | Foto: FF Kleinzell](https://media04.meinbezirk.at/article/2022/07/08/4/29968174_L.jpg?1657285520)
- Der 50-Jährige musste sich vor Gericht wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten.
- Foto: FF Kleinzell
- hochgeladen von Victoria Preining
Am Mittwoch wurde ein 50-Jähriger aus dem Bezirk Rohrbach am Landesgericht Linz zu neun Monaten bedingter Haft und 7.200 Euro Strafe nicht rechtskräftig verurteilt. Nach dem Urteil hatten sich beide Seiten – Staatsanwaltschaft und Verteidigung – Bedenkzeit erbeten. Mittlerweile gibt es auch hierzu eine Entscheidung.
Nicht rechtskräftiges Urteil: Neun Monate bedingt für 50-Jährigen
LINZ, ROHRBACH-BERG. Denn, wie die Staatsanwaltschaft Linz gegenüber der BezirksRundSchau Rohrbach am Freitag bekanntgegeben hat, wurde von Seiten der in der Sache zuständigen Staatsanwältin Strafberufung gegen das Urteil angemeldet.
UP TO DATE BLEIBEN
![](http://www2.meinbezirk.at/national/Bundesland/OOE/Infobox/Sonne.png)
![](http://www2.meinbezirk.at/national/Bundesland/OOE/Infobox/Sonne.png)
![](http://www2.meinbezirk.at/national/Bundesland/OOE/Infobox/Sonne.png)
![](http://www2.meinbezirk.at/national/Bundesland/OOE/Infobox/Sonne.png)
![](http://www2.meinbezirk.at/national/Bundesland/OOE/Infobox/Sonne.png)
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.