Alkohol und Drogen
Polizei verstärkt Kontrollen zu Weihnachten und Silvester
Eine Häufung von Verkehrsunfällen durch Alkohol- und Drogenlenker lässt sich beim alljährlichen Jahreswechsel feststellen. Die Polizei wird auch bezirksweit Schwerpunktkontrollen durchführen.
BEZIRK (hed). Die Erfahrung der Exekutive zeigt, dass sich nach dem Besuch von Weihnachtsmärkten, Weihnachts- und Jahresabschlussfeiern alkoholisierte Personen ans Steuer ihres Fahrzeuges setzen. Damit das neue Jahr nicht gleich mit dem Verlust des Führerscheins und einer empfindlichen Geldstrafe beginnt, empfiehlt Bezirkspolizeikommandant Martin Petermüller: „Wer Alkohol konsumiert sollte das Autos unbedingt stehen lassen.“ Er rät zur eigenen und zur Sicherheit anderer, Fahrgemeinschaften zu bilden, öffentliche Verkehrsmittel zu verwenden oder ein Taxi zu rufen. „Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, gefährdet auch seine Mitmenschen“, warnt Petermüller. Die Polizei wird auch heuer wieder zum Jahreswechsel schwerpunktmäßig bezirksweite Alkohol- und Drogenkontrollen mit Alkomaten und Vortestgeräten durchführen. „Ziel ist es, Fahrten in alkoholisiertem Zustand und folglich auch Alkohol-Unfälle zu verhindern und die übrigen Verkehrsteilnehmer vor alkoholisierten Fahrzeuglenkern zu schützen“, so die Exekutive.
Zahl der Drogenlenker hat zugenommen
Zur Höchstgrenze: Grundsätzlich gilt in Österreich die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Das Ausmaß der Bestrafung hin bis zur Führerscheinabnahme hängt vom Grad der Alkoholisierung ab. Stark zugenommen hat laut Petermüller die Zahl von Drogenlenkern im Bezirk: „Bei Verdacht auf Beeinträchtigung wird der Lenker einem Arzt vorgestellt und eine Blutabnahme durchgeführt“. Bei Drogenbeeinträchtigung werde sofort der Führerschein entzogen. Zusätzlich sei mit einer Geldstrafe und Kosten für verkehrspsychologische Schulungen von mindestens 3.500 Euro aufwärts zu rechnen", erläutert der Exekutivbeamte. Siehe dazu auch BezirksRundschau-Bericht: Drogenkonsum im Bezirk
Auch im Hinblick auf den Einkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester werden besonders im grenzbereich Fahrzeugbesitzer stichprobenartig kontrolliert, um eventuell im Ausland illegal erworbene pyrotechnische Artikel aufzuspüren. Für den Einkauf rät Bezirkskommandant Petermüller im Sinne der eigenen Sicherheit: “Nur einheimische Produkte einkaufen, die nach österreichischen und EU- Richtlinien geprüft und zugelassen sind. Viele Produkte die im Ausland gehandelt werden seien bei uns auch aufgrund der Klassifizierung nicht zugelassen."
Rechtsfolgen bei Alkohol am Steuer
Grundsätzlich gilt in Österreich die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Wer von der Exekutive bei einer Verkehrskontrolle betrunken erwischt wird, muss bis 0,79 Promille neben einer Verwaltungsstrafe zwischen 300 Euro und 3.700 Euro auch mit einer Vormerkung rechnen.
Ab 0,8 Promille drohen – je nach Alkoholisierungsgrad – Verkehrscoaching oder Nachschulung, die Entziehung der Lenkberechtigung sowie Strafen bis zu 5.900 Euro.
Drastisch sind die Folgen nach einem Unfall. Denn die Haftpflichtversicherung kann, wenn der Lenker mehr als 0,8 Promille "getankt" hat, bis zu 11.000 Euro auf dem Regressweg vom alkoholisierten Unfall-Verursacher zurückverlangen. Die Rechtsschutz- und die Kaskoversicherung sind überhaupt leistungsfrei.
Für Probeführerschein-Besitzer, Lkw- und Busfahrer sowie Mopedlenker bis 20 gilt die 0,1-Promille-Grenze. Mehr Infos unter www.oeamtc.at/
(Quelle: ÖAMTC)
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