Unfall an der Kleinzeller Kreuzung
Nicht rechtskräftiges Urteil: Neun Monate bedingt für 50-Jährigen
Am 6. Juli stand in Linz ein 50-jähriger Lenker aus dem Bezirk Rohrbach vor Gericht. Ihm wird angelastet, am 1. April durch riskante Überholmanöver auf der B 127 den Tod einer Autolenkerin verursacht zu haben. Zusätzlich dazu musste sich der Angeklagte auch wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Körperverletzung verantworten. Mittlerweile steht das – nicht rechtskräftige – Urteil fest: Neun Monaten bedingte Haft und eine Geldstrafe von 7.200 Euro.
LINZ, NIEDERWALDKIRCHEN, KLEINZELL. „Es war ein dramatischer Verkehrsunfall, den mein Mandat verursacht hat, das ist klar", betonte der Verteidiger des Angeklagten zu Beginn des Verfahrens. Dennoch gab dieser zu Bedenken, ob der Angeklagte, der aus gesundheitlichen Gründen seit einigen Jahren nur einen befristeten Führerschein besessen hatte, zu dem Zeitpunkt des Unfalls auch schuldfähig gewesen sei. Denn sein Mandant würde sowohl an Epilepsie als auch an Diabetes leiden. Vor allem letzteres könne bei ihm zu einer Unterzuckerung führen. Aufgrund einer solchen könne sich der Angeklagte laut Verteidigung auch nicht an die Ereignisse des 1. Aprils erinnern.
Angeklagter habe "Blackout" erlitten
"Ich bin geständig, ich nehme das Ganze alles auf mich, das ist klar. Ich weiß, dass ich den Eltern und dem Freund das Liebste genommen habe", beteuerte der Angeklagte vor der Richterin. Während dieser den Unfallhergang im Verfahren nicht anzweifelte, betonte er allerdings, sich nicht an die Geschehnisse – weder an das touchierte Auto, den beschädigten Seitenspiegel bei einem weiteren Wagen noch an den Unfall mit der 28-Jährigen Niederkapplerin – erinnern zu können Vielmehr habe er einen "Blackout" erlitten, alles sei "schwarz" geworden. Erst nach dem Unfall an der Kleinzeller Kreuzung sei er wieder zu sich gekommen. "Irgendwas hat an dem Tag nicht gepasst“, so der 50-Jährige.
Dies sorgte wiederum bei der Richterin für Verwunderung, habe der Angeklagte bei der polizeilichen Vernehmung am Unfalltag doch genaue Details zu den Überholvorgängen und den Geschwindigkeiten angeben können. Die dazugehörigen Passagen las ihm die Richterin aus dem Protokoll vor. Daraufhin riet ihm diese, bezüglich seiner Verantwortung noch einmal Beratungen mit seinem Anwalt vorzunehmen. Nach einer kurzen Pause hieß es vom 50-Jährigen dann, dass er die Verantwortung übernehme.
Fahrlässige Körperverletzung
Wie kurz vor dem Verfahren außerdem bekannt wurde, entstanden bei dem Unfall mit der 28-Jährigen aus dem Bezirk auch bei dem Busfahrer, der in den Unfall verwickelt wurde, Verletzungen. Deswegen wurde der Strafantrag zu Beginn des Verfahrens auf Fahrlässige Körperverletzung ausgeweitet.
Urteil liegt vor
Am Nachmittag des 6. Juli folgte dann das – nicht rechtskräftige – Urteil: Da der Angeklagte zuvor unbescholten war und ein reumütiges Geständnis abgegeben hatte, wurde von Seiten der Richterin keine unbedingte Haftstrafe ausgesprochen. Stattdessen wurde der Beschuldigte zu neun Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro verurteilt. Den als Privatbeteiligten am Verfahren angeschlossenen Hinterbliebenen des Opfers sprach die Richterin 15.500 Euro an Schmerzengeld zu. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung erbaten Bedenkzeit.
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