Verbraucherschützer sammeln "Munituion"
Erste Klagen gegen EVN eingebracht

- Strom- und Gastarife sollen ohne vorherige Information an die Kunden erhöht worden sein. Jetzt werden Klagen gegen die EVN vorbereitet.
- Foto: MeinBezirk.at Archivbild
- hochgeladen von Michelle Datzreiter
Dem Verbraucherschutzverein (VSV) liegen Beschwerden vor, wonach die EVN sowohl Strohm- wie Gaspreise massiv erhöht hat, ohne dies den betroffenen Kunden mitzuteilen oder Teilzahlungen anzupassen. Tausende Euro an Nachforderungen kamen so zusammen . Jetzt startete der VSV eine Sammelaktion gegen die EVN, erste Klagen wurden eingebracht.
NIEDERÖSTERREICH. So soll der Strompreis ab 1. September 2022 von rund 10,8 Cdnt/kWh auf rund 27 Cent/khW erhöt worden sein. Bei Gas soll der Preis ab 1. November 2022 von 3,4 Cent/kWh auf rund 17,4, also das Fünffache, angestiegen sein. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EVN sehen zwar eine Indexanpassung der vereinbarten Preise für Strom und Gas vor, Kunden vor Änderung der Preise zu informieren steht aber ebenso drin.
"Wenn eine Preiserhöhung den Kunden nicht mitgeteilt wird, dann ist diese Preiserhöhung unwirksam",
sagt Peter Kolba, Chefjurist des VSV. Rechtsanwalt Ulrich Salburg hat bereits zwei Klagen gegen die EVN eingebracht. Die Nachzahlungen wegen erhöhter Preise werden zurückgefordert.
"Wir haben Anlass davon auszugehen, dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt. Daher hat der VSV nun eine Sammelaktion gestartet",
sagt Kolba.
Klärung und Rechtssicherheit
Man habe rechtskonform gehandelt, gibt die EVN auf APA-Anfrage bekannt. Der Sachverhalt soll gerichtlich geklärt werden und somit zu einer "vernünftigen rechtlichen Neuregelung führen". So brauche es sowohl für die Kunden, als auch die Lieferanten Klarheit und Rechtssicherheit. Dennoch sei die Preisanpassung unabhängig von einer vorherigen Information gültig, da der Mechanismus der Preisanpassung sowie deren Zeitpunkt vertraglich geregelt sein.
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