Allergen-Kennzeichnung: Jetzt wird’s ernst!

- Fachgruppenobmann Mario Pulker und Thomas Dorfer, Küchenchef im Landhaus Bacher, sehen in der Kennzeichnungspflicht auch einen zusätzlichen Service für die Gäste. „Nahrungsmittelintoleranzen und Lebensmittelallergien steigen kontinuierlich an, daher ist es wichtig, dass unsere Gäste wissen, was sie essen.“
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Nach langwierigen Verhandlungen stehen die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der EU-Lebensmittelverordnung zur Allergen-Kennzeichnung fest. Bis zum 13. Dezember 2014 müssen in den Gastronomiebetrieben 14 genau definierte Allergene klar kommuniziert werden. „Für die Kennzeichnung gibt es verschiedene Möglichkeiten“, sagt Dr. Alexandros Rambacher, Geschäftsführer der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich.
Die Verunsicherung unter den Gastronomen war groß, als die EU-Verordnung mit der Nummer 1169/2011 bekannt wurde: Hinter der wenig aussagekräftigen Bezeichnung verbirgt sich die Kennzeichnungspflicht von allergenen Stoffen bei Lebensmitteln, die ohne Vorverpackung zum Verkauf angeboten werden.
Mit der entsprechenden Österreichischen Verordnung durch das Gesundheitsministerium wird bestätigt, was die Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie seit Anfang Mai bei den Informationsveranstaltungen und Workshops in den Landesvierteln immer wieder betonen: Die Verordnung ist zwar eine neue Herausforderung für die Gastronomen, die Umsetzung aber bei weitem nicht so dramatisch, wie vielerorts befürchtet.
Konkret geht es um 14 Allergene (wie z.B. Sellerie, Nüsse, Milch, Eier etc.), die bei Menschen eine spezifische Abwehrreaktion des Immunsystems hervorrufen können. „Diese EU-Lebensmittel-Verordnung ist natürlich nicht grundlos entstanden“, so Lebensmittelchemiker und -berater DI Robert Stein, der den Teilnehmern und Teilnehmerinnen bei den acht Informationsveranstaltungen der Fachgruppen mit fundiertem Wissen zum Thema zur Seite stand. Die Zahl der Menschen mit Lebensmittelallergien
und -intoleranzen steigt kontinuierlich an, allein 25 Prozent der Österreicher leiden beispielsweise bereits unter Laktoseunverträglichkeit. Rund 2 bis 6 Prozent der österreichischen Kinder und etwa 1 bis 2 Prozent der Erwachsenen sind echte Lebensmittelallergiker. Die Tendenz ist klar steigend: Pro Jahr nimmt die Zahl der Neuerkrankungen zu!
So kennzeichnet man richtig
Konkret kann die Allergen-Kennzeichnung auf zwei Arten erfolgen: Durch Aushang im Lokal oder Information in der Speisekarte.
Ein deutlich sichtbarer Aushang im Lokal weist darauf hin, dass das Personal jederzeit über allergene Inhalte der Speisen Auskunft geben kann. „Die gesetzliche Verpflichtung ist also erfüllt, wenn dem Gast von geschultem Personal konkrete Informationen über Zutaten mit Allergiepotenzial gegeben werden können. Das erfordert selbstverständlich ein fundiertes Wissen über Rezepturen und Rohstoffe“, sagt DI Robert Stein. Die Informationen über die allergenen Stoffe müssen auf einer schriftlichen Dokumentation beruhen.
Das Vorhandensein dieser schriftlichen Aufzeichnungen wird auch kontrolliert. Der Vorteil: Eine Kennzeichnung auf der Speisekarte ist nicht nötig, man kann auf Änderungen schnell reagieren und individuell auf die Wünsche des Gastes eingehen.
Eine andere Möglichkeit der Kennzeichnung ist es, auf der Speisekarte alle Allergene auszuweisen. Das kann mittels Codes, Farben oder Piktogrammen erfolgen. Nachteil: die Speisekarte muss immer wieder angepasst werden. „Tatsache ist, dass durch die Kennzeichnungspflicht ein Mehraufwand für die Branche entsteht“, sagt Dr. Alexandros Rambacher. Gleichzeitig kann die Kennzeichnungspflicht zu einer noch höheren Kundenzufriedenheit führen, die letztendlich auch den Gastronomen zu Gute kommt.
„Bei den Informationsveranstaltungen und Workshops, die von den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie seit Anfang Mai angeboten werden, konnte einerseits viel von der im Vorfeld entstandenen Aufregung genommen werden, aber auch andererseits diverse Falschinformationen richtig gestellt werden“, betont Rambacher. An den insgesamt acht Informationsveranstaltungen nahmen mehr als 500 betroffene Gastronomen teil. Als Serviceleistung werden die Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie den Mitgliedsbetrieben weiteres Informationsmaterial zur Verfügung stellen. Mario Pulker, Obmann der Fachgruppe Gastronomie: „Als Interessenvertretung ist es der Fachgruppe Gastronomie gelungen, gemeinsam mit dem für die Umsetzung zuständigen Bundesministerium für Gesundheit einen für die Gastronomie gangbaren Weg zu finden. Dazu zählt auch die Möglichkeit der mündlichen Informationsweitergabe, die neben Österreich nur noch in drei weiteren EU-Ländern vorgesehen ist. Selbstverständlich werden wir unseren Mitgliedsbetrieben bei diesem Thema auch weiterhin beratend zur Seite stehen.“
Keine Ausnahmen, keine drakonischen Strafen!
Verwundert ist Obmann Mario Pulker darüber, dass der Schutz der Gäste offenbar nicht überall gelten soll. Das Gesundheitsministerium beabsichtigt Vereinsfeste, Clubbings und ähnliche Veranstaltungen von der Kennzeichnungspflicht auszunehmen. Pulker: „Das ist weder aus Sicht des Gastes noch aus Sicht der Gastwirte verständlich und nachvollziehbar. Hier muss es noch eine definitive Klarstellung seitens des Bundesministeriums geben.“ Auch beim vorgesehenen Strafrahmen sei das Ministerium noch gefordert. Verstöße gegen die Kennzeichnungsbestimmungen könnten theoretisch mit bis zu 50.000 Euro bestraft
werden. „Das ist unangemessen hoch und existenzbedrohend. Deshalb fordern wir auch hier eine gesetzliche Klarstellung sowie eine wesentlich reduziertere Strafdrohung im Sinne der Rechtssicherheit für unsere Mitgliedsbetriebe.“ Dank des Engagements der Wirtschaftskammer wurde mit dem Ministerium eine Übergangsfrist von einem Jahr ausgehandelt, in der es verstärkt Aufklärung und Unterstützung statt Strafen geben wird.
14 allergene Stoffe
Für diese 14 Produktgruppen gilt die Kennzeichnungspflicht:
- Eier und -erzeugnisse
- Erdnuss und -erzeugnisse
- Fisch und -erzeugnisse
- Glutenhaltiges Getreide und Getreideprodukte
- Krebstiere und -erzeugnisse
- Lupine und -erzeugnisse
- Milch und -erzeugnisse
- Schalenfrüchte
- Schwefeldioxid und Sulfite
- Sellerie und -erzeugnisse
- Senf und -erzeugnisse
- Sesam und -erzeugnisse
- Sojabohnen und -erzeugnisse
- Weichtiere und -erzeugnisse


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