Novelle des Polizeistrafgesetzes
NÖs Gemeinden erlassen Alkoholverbot, "Sheriffs" strafen

- Aufgrund der Änderung des Polizeistrafgesetzes dürfen Gemeinden künftig festlegen, wo Alkohol verboten wird.
- Foto: Symbolfoto: pixabay.com
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Schon im Vorfeld der Landtagssitzung in NÖ am heutigen 30.1.2025 ist man sich einig: Das Polizeistrafgesetz muss novelliert werden. Der Gemeinderat kann Alkoholverbot an öffentlichen Orten erlassen, angelobte Gemeinde-Sheriffs dürfen dies strafen, Personen festnehmen und Gegenstände beschlagnahmen.
NÖ. Künftig haben Gemeinden mehr Spielraum, etwa wenn es darum geht, Alkoholverbote an öffentlichen Orten zu erlassen. Nämlich dann, wenn das örtliche Gemeinschaftsleben gestört wird.
1.000 Euro Strafe oder zwei Wochen Knast
Wer sich dem nicht fügt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro oder einem Gefängnisaufenthalt von zwei Wochen rechnen.
Überwacht wird das erlassene Alkoholverbot von Gemeindewachorganen, diese sind in ziviler Bekleidung unterwegs, tragen jedoch einen Ausweis bei sich.
Welche Anforderungen muss ein solcher "Gemeinde-Sheriff" vorweisen? Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft, Volljährigkeit, Verlässlichkeit und er/sie muss körperlich und geistig geeignet sein. Vor dem Bürgermeister muss dann die gewissenhafte Erfüllung der Aufgaben gelobt werden. Dafür gibt's ein Dienstabzeichen und den -ausweis. Und dann geht's raus auf die Straße.
"Sie sind festgenommen"

- Ausgebildete Gemeinde-Aufsichtsorgane in ziviler Bekleidung dürfen Festnahmen durchführen.
- Foto: Karin Zeiler / MeinBezirk
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Doch das ist nicht das einzige Thema, das die Aufsichtsorgane künftig prüfen dürfen: Sie sind weiters bevollmächtigt, Vorbeugemaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen durchzuführen, Personen bei einer Verwaltungsübertretung, wo kein Polizist einschreiten kann, festzunehmen. Die Gemeinde-Sheriffs dürfen künftig auch Gegenstände beschlagnahmen, Strafzettel ausstellen.
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