NÖ Landtag
Kinder, Pension und Aus für Rundfunkabgabe
Donnerstag, 22. September, findet die Landtagssitzung statt. In der Aktuellen Stunde wird über die Kinderbetreuungsoffensive debattiert, unter dem Titel EU-Sanktionen beenden – endlich auf's eigene Land schauen – wird auch dieses Thema zur Diskussion gestellt.
NÖ. Nach der sogenannten Aktuellen Stunde (Kinderbetreuungsoffensive und EU-Sanktionen beenden) werden am Donnerstag einige Anträge zur Abstimmung gebracht.
Kinderbetreuungsoffensive im Überblick:
Am 25. Juli 2022 wurde vom NÖ Landtag einstimmig das Strompreisrabattgesetz beschlossen. Die Förderung bringt eine Entlastung von elf Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des durchschnittlichen Haushaltsverbrauchs – die BezirksBlätter haben berichtet. Mit dem blau-gelben Strompreisrabatt werden Niederösterreichs Haushalte mit rund 250 Millionen Euro entlastet. Bislang gingen bereits über 230.000 Anträge ein. Das Strompreisrabattgesetz soll nun rückwirkend am 25. Juli 2022 in Kraft treten und am 31. Dezember 2030 außer Kraft treten.
Berichterstatter: Josef Balber (ÖVP)
Hochwasserschutz an der Donau
222.060.000 Euro sollen für Hochwasserschutzvorhaben im Bereich der österreichischen Donau aufgewendet werden.
In NÖ betrifft dies folgende Vorhaben in Ardagger, Krems-Donau-Kamp, Tullnerfeld Nord, Neustadtl-Freyenstein, Krummnußbaum - Diedersdorf, Leiben - Ebersdorf, Lehen und Weitenegg, Klosterneuburg-Kritzendorf, Melk - Polder II. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 99.600.000, der Bundesanteil iegt bei 49.800.000 Euro.
Berichterstatter: René Lobner (ÖVP)
Bargeld verfassungsrechtlich schützen
Die Landesregierung NÖ soll sich bei der Bundesregierung für den Erhalt und den verfassungsrechtlichen Schutz des Bargeldes einsetzen. Hierzu soll insbesondere der Artikel 5 des österreichischen Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger dahingehend geändert werden, als der Passus „Die Verwendung von Bargeld unterliegt keinen Einschränkungen“ eingefügt wird.“
Berichterstatter: Udo Landbauer (FPÖ)
Aufhebung des NÖ Rundfunkabgabegesetzes
Die weitläufig als „Länderabgabe“ bekannte Abgabe wird gemeinsam mit den GIS-Gebühren für die Bundesländer eingehoben. Für Niederösterreich beträgt diese seit dem 1.2.2022 monatlich 5,80 Euro. Die „Länderabgabe“ variiert je nach Bundesland, wobei NÖ im Bundesländervergleich an dritter Stelle liegt und demnach fast an der Spitze angesiedelt ist. In den Bundesländern Oberösterreich und Vorarlberg wird beispielsweise gar keine Landesabgabe eingehoben und die Bevölkerung somit nicht zusätzlich finanziell belastet. Mit dieser Aufhebung würde jeder Haushalt um rund 70 Euro jährlich entlastet werden.
Berichterstatterin: Kerstin Suchan-Mayr (SPÖ)
Ersuchen der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf um
Zustimmung zur Verfolgung des Abgeordneten Dorner
Am 29. November 2021 langte bei der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf eine Anzeige ein. In dieser wird Herrn LAbg. Dorner Dieter Helmut Douglas eine Übertretung der §§ 24 und 25 Mediengesetz vorgeworfen. So verstoße die Website http://www.dieterdorner.at/ gegen die medienrechtlichen Vorschriften zu Impressum und Offenlegung im Sinne der §§ 24 und 25 Mediengesetz bzw. gegen die Informationspflichten gemäß § 5 E-Commerce-Gesetz – ECG.
Berichterstatter: Martin Michalitsch (ÖVP)
Rasche und zielgerichtete Angebotserweiterung
für den öffentlichen Verkehr im NÖ Zentralraum
Die Landesregierung NÖ soll an die Bundesregierung herantreten und darauf einwirken, dass
- der selektiv zweigleisige Ausbau der Strecke Krems – St. Pölten,
- die Ertüchtigung und Elektrifizierung der Bahnstrecken im NÖ Zentralraum,
- der Einsatz von Akkuzügen auf (noch) nicht elektrifizierten Abschnitten,
- die Erhöhung der Taktfrequenz auf allen Bahnstrecken des NÖ Zentralraums auf Halbstundentakt zu den Hauptverkehrszeiten, auf Strecken mit erhöhtem Bedarf auf Viertelstundentakt sowie
- die Schaffung von durchgängiger Barrierefreiheit auf allen Bahnstrecken
des NÖ Zentralraums ehestmöglich realisiert werden.
Berichterstatter: Josef Wiesinger (SPÖ)
Leichterer Zugang zur Schwerarbeitspension für Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe
Stationäre und mobile Pflege sowie Sozialbetreuung, die direkt n und mit Patienten ausgeübt wird, soll als Schwerarbeit anerkannt werden, auch Nachtarbeit, wenn sie mindestens sechs Tage im Monat geleistet wird, soll als Schwerarbeit deklariert werden
Berichterstatterin: Karin Scheele (SPÖ)
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