Gefahr in 16 Bezirken
Strenge Waldbrandverordnung in Niederösterreich

- Beim Waldbrand in Hirschwang
- Foto: NÖLV/Fischer
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Angesichts der steigenden Waldbrandgefahr wurden in Niederösterreich umfassende Maßnahmen ergriffen.
NÖ. Für 16 Bezirke und zwei Statutarstädte gelten nun strenge Waldbrandverordnungen gemäß dem Forstgesetz, um das Risiko von Bränden zu minimieren. „Schon ein kleiner Funke kann schnell zu großen Waldbränden führen. Daher gilt: Hirn einschalten in unseren Wäldern, jetzt noch mehr als sonst“, betont LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf. Die Bevölkerung wird dringend aufgefordert, sich an die neuen Vorschriften zu halten, um Schäden an Mensch und Natur zu verhindern.

- Die Waldbrandverordnungen in Niederösterreich sollen solche Einsätze verhindern, indem strikte Vorsichtsmaßnahmen gelten.
- Foto: FF Pottendorf
- hochgeladen von Maria Ecker
Striktes Feuerverbot in gefährdeten Gebieten
In den betroffenen Gebieten ist jegliches Entzünden von Feuer, einschließlich Lager- und Grillfeuer, sowie das Rauchen strikt untersagt. Auch das Wegwerfen von brennenden Gegenständen wie Zündhölzern oder Zigaretten sowie Glasflaschen, die durch Brennglaswirkung Feuer entfachen können, ist verboten. Pyrotechnische Gegenstände dürfen ebenfalls nicht verwendet werden.

- Gefährdete Waldgebiete: In 16 Bezirken und zwei Statutarstädten Niederösterreichs sind offene Feuer und Rauchen wegen erhöhter Brandgefahr verboten.
- Foto: OlegDoroshenko/panthermedia
- hochgeladen von Klaus Niedermair
Hohe Strafen bei Verstößen
Die Vorschriften gelten sowohl im Wald als auch in angrenzenden Bereichen wie Wiesen und Feldern. Bei Missachtung drohen Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder vier Wochen Freiheitsstrafe. Eine Übertretung, selbst ohne verursachten Waldbrand, reicht aus, um bestraft zu werden.
„Unsere Feuerwehren sind bestens vorbereitet, aber am besten ist es, wenn Brände gar nicht erst entstehen. Dafür braucht es die Mithilfe und das Mitdenken der gesamten Bevölkerung“,
erklärt Pernkopf.
Aktuell gelten die Waldbrandverordnungen in den Bezirken: Amstetten, Baden, Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, Lilienfeld, Melk, Mödling, Mistelbach, Neunkirchen, St. Pölten Land, Scheibbs, Tulln, Wiener Neustadt Bezirk sowie in den Statutarstädten Waidhofen an der Ybbs und Wiener Neustadt.
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