Sexueller Missbrauch Traiskirchen
Asylwerber zu 18 Monaten verurteilt

- Im Freibad Traiskirchen kam es zur Belästigung von Unmündigen (Symbolbild)
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Am Landesgericht Wiener Neustadt wurden zwei afghanische Asylwerber wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu jeweils 18 Monaten Haft verurteilt. Die Vorfälle ereigneten sich im Juni 2024 im Freibad von Traiskirchen. Die Angeklagten bekannten sich schuldig, gaben jedoch an, sich aufgrund von Alkoholkonsum an nichts erinnern zu können. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
NÖ. Zwei afghanische Asylwerber im Alter von 29 und 30 Jahren wurden vor dem Landesgericht Wiener Neustadt wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu jeweils 18 Monaten Haft verurteilt. Sechs Monate müssen die Männer unbedingt absitzen, zwölf Monate sind bedingt. Laut Staatsanwaltschaft haben sie im Juni im Strudelbecken des Freibads Traiskirchen fünf Mädchen im Alter von neun bis 13 Jahren sowie einen 13-jährigen Buben unsittlich berührt. Dabei soll es sich um gezielte sexuelle Handlungen, teils unter, teils über Wasser, gehandelt haben.

- Verhandlung am Gericht
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Schuldgeständnis unter Erinnerungslücken
Die beiden Männer, die zum Zeitpunkt des Vorfalls in der Erstaufnahmestelle Traiskirchen lebten, gaben an, an diesem Tag erstmals Alkohol konsumiert zu haben und sich später an nichts mehr erinnern zu können.
„Ich schwöre, dass ich es nicht absichtlich gemacht habe. Ich habe selbst Kinder“,
erklärte der 30-Jährige zu Beginn der Verhandlung. Der Erstangeklagte fügte hinzu, dass er sich nach dem letzten Getränk „wirklich an nichts mehr erinnern“ könne. Bei den Angeklagten wurde zum Zeitpunkt ihrer Festnahme eine Alkoholisierung von 1,3 bzw. 1,1 Promille festgestellt.

- Unsittlich betastet wurden Kinder von zwei afghanischen Asylwerbern.
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Richter zweifelt an Schuldzuweisungen auf Alkohol
Der Vorsitzende Richter äußerte Zweifel an der Verteidigungsstrategie der beiden Angeklagten. „Ich habe das Gefühl, dass Sie versuchen, alles auf den Alkohol zu schieben“, sagte er zum 30-Jährigen, der daraufhin erneut beteuerte, keine Erinnerungen an die Vorfälle zu haben. Trotz der teilweisen Schuldeingeständnisse blieb der Richter bei seiner Einschätzung:
„Dieser Wert ist weit davon entfernt, dass man nicht mehr weiß, was man tut.“
Urteil ist nicht rechtskräftig
Der zweite Angeklagte 29-Jährige meinte:
"Es tut mir leid."
Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, da die Verteidigung Berufung einlegen könnte. Die beiden Männer wurden nach der Verhandlung zurück in die Untersuchungshaft überstellt.
Einem Opfer wurden 2.000 Euro Schadenersatz zugesprochen, drei je 1.000 Euro und einem weiteren 500 Euro. Ein Mädchen hatte sich dem Verfahren nicht angeschlossen. Mit weiteren Ansprüchen wurden die Opfer auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

- 18 Monate Haft, die Hälfte muss abgesessen werden.
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'Wenig abschreckend'
Niederösterreichs FPÖ-Landesparteiobmann Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer bezeichnete das Urteil in einer Aussendung als „wenig abschreckend“:
„Mit diesem Urteil sind die Täter noch vor Weihnachten auf freiem Fuß und können das Kapitel abhaken. Für die Eltern und Kinder ein schwerer Schlag ins Gesicht.“
Er forderte erneut einen Asylstopp und Abschiebungen auch nach Afghanistan.

- Im Freibad Traiskirchen kam es zur Belästigung von Unmündigen (Symbolbild)
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