Distriktsärzte auf dem freien Markt

Gerhard Schultes: "Land muss für Regelung der Distriktsärzte sorgen". | Foto: Wohofsky
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In den kommenden Jahren gehen zahlreiche Distriktsärzte in Pension. Wer deren Tätigkeiten übernehmen soll, steht in den Sternen.

Wer stellt den Totenschein aus, wenn der Distriktsarzt fehlt? Die Gemeinden im Bezirk Liezen müssen sich zunehmend mit dem Problem auseinander setzen, dass die Distriktsarzt-Agenden von Gemeindeärzten übernommen werden müssen. In den nächsten Jahren gehen nämlich mehrere der insgesamt 16 Distriktsärzte in Pension, wobei die gesetzliche Nachfolgeregelung fehlt. Die Verträge handeln die Gemeinden mit ihren niedergelassenen Ärzten nun selbst aus. Distriktsärzte sind nicht mehr Landessache, vielmehr hat man den Ball zum Gemeindebund gespielt, welcher die vom Gesetz vorgeschriebenen Distriktsarztpflichten dem „freien Markt“ überlässt.

Der Arzt, der geschickt verhandelt, bekommt den besten Vertrag. Der Gemeindebund schlug eine Werkvertragsregelung vor, die von den Ärzten so nicht akzeptiert wird, denn „der Bereitschaftsdienst wird nicht entlohnt“, so Dr. Gerhard Schultes, Gemeindearzt von Bad Mitterndorf, welcher die Distriktsarzt-Agenden übernommen hat. Sein Modell, mit monatlicher Pauschale die Bereitschaft und Einsätze abzurechnen, wird auch von Albin Hubner vom Roten Kreuz Liezen als „gangbarer Weg“ bezeichnet.

Die Agenden der Distriktsärzte sind neben der Totenbeschau auch die Sachverständigenleistungen im Umweltbereich (Entnahme von Wasserproben), die gesetzlich vorgeschriebenen Schuluntersuchungen und Zwangseinweisungen. „Für eine Regelung der Distriktsarzt-Agenden zu sorgen ist eine Bringschuld des Landes Steiermark“, so Schultes zur WOCHE. Vom Büro der zuständigen Landesrätin Kristina Edlinger-Ploder erfährt man dazu, dass man „in schwerer Diskussion“ zum Thema steht, aber keine „Schnellschussverfahren“ für eine Lösung anstreben möchte. Viele Ärzte würden die Distriktsarzt-Agenden wegen der zu übernehmenden Verantwortung auch nicht übernehmen wollen. Die steirische Ärztekammer hat ein Konzept für eine Neuregelung dem Land Steiermark im vergangenen Jahr vorgelegt, dazu jedoch noch keine Antwort erhalten.

Da vom Gesetz für jede Gemeinde ein Distriktsarzt vorgeschrieben ist, behilft man sich jetzt mit Zusammenlegungen von Sprengeln. Die Bezirkshauptmannschaft hat eine dritte Amtsarztstelle ausgeschrieben, mit der man Spontaneinsätze und Bereitschaftsdienst abdecken könnte.
Allein, es mangelt an Bewerbungen, so Bezirkshauptmann Dr. Josef Dick. Die aktuellen Distriktsarzt-Verträge sind befristet.

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