"Genehmigung" für Kinder
Bei Urlaub im Ausland an Reisevollmacht denken

- Wer seinen Urlaub auf jeden Fall genießen will, soll sich im Vorfeld erkunden, für welche Länder eventuell eine Reisevollmacht benötigt wird.
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Daran denken wohl nur die wenigsten: In einigen Ländern ist Urlaub mit Kindern nur mit einer Reisevollmacht der Erziehungsberechtigten erlaubt. Großeltern, Bekannte oder Nachbarn sollten sich daher unbedingt im Vorfeld über die Situation im jeweilligen Urlaubsland informieren.
STEIERMARK. Griechenland, Türkei, Kroatien, Slowenien oder Bulgarien: Tausende Steirer verbringen Jahr für Jahr ihren Sommerurlaub in diesen Ländern. Sommer, Sonne, Strand lautet das Motto, Entspannung und Erholung sind angesagt.
Unvorhergesehene Probleme
Doch diese traditionellen Urlaubsländer verbindet etwas, das nur wenigen bekannt ist. Guido Zeilinger, Konsumentenschützer bei der Arbeiterkammer, erklärt das anhand eines Beispiels: "Kürzlich war eine Familie im Ausland auf Urlaub. Die Mutter fuhr während des Urlaubs zurück in die Heimat, ihr Lebensgefährte und ihre Kinder blieben vor Ort. Weil er allerdings nicht der leibliche Vater der Kinder ist, musste die Mutter schnell wieder zurückkommen."

- Guido Zeilinger ist Konsumentenschützer und weiß daher, welche Probleme das Nicht-Mitführen der Reisevollmacht nach sich ziehen können.
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Was war passiert? In besagten Ländern kann an der Grenze eine Reisevollmacht verlangt werden. Das ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, die es minderjährigen Kindern erlaubt, alleine, mit den Nachbarn, mit Bekannten oder in Begleitung einer Betreuungsperson ins Ausland zu reisen.
Kindesentziehung ist das Thema
Um eine mögliche Kindesentführung auszuschließen, verlangen Grenzbeamte in manchen Fällen auch eine Reisevollmacht wenn Kinder mit nur einem Elternteil verreisen. Vor allem wenn diese nicht den selben Nachnamen teilen oder unterschiedliche Nationalitäten haben.

- In manchen Ländern verlangen Grenzbeamte eine Reisevollmacht, wenn Kinder mit nur einem Elternteil beziehungsweise Alleinerziehenden verreisen. Damit soll eine mögliche Kindesentführung ausgeschlossen werden,
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"Andere Länder, andere Sitten. Ich würde nicht in jedem Land eine ähnlich gute Behandlung wie in Österreich erwarten", gibt Zeilinger zu Bedenken. Speziell bei einer Urlaubsreise mit dem Auto muss bei Grenzkontrollen damit gerechnet werden, die Vollmacht vorzuweisen. Der Experte rät: "Am besten über die Seiten des Außenministeriums oder direkt bei den Botschaften Informationen darüber einholen."
Diese Daten werden für die Reisevollmacht benötigt:
- Personalien des gesetzlichen Vertreters (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Nummer Reisepass/Personalausweis)
- Personalien des alleinreisenden Minderjährigen (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Nummer Reisepass/Personalausweis)
- Eventuell Personalien der volljährigen Begleitperson (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Nummer Reisepass/Personalausweis)
- Reisezeitraum
- Reiseroute
- Unterschrift der Erziehungsberechtigten
Konsumentenschützer Guido Zeilinger betont abschließend: "Es wäre schade, wenn die Urlaubserholung wegen Nicht-Einhaltens dieser kleinen Formalität ein jähes Ende finden würde."
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