Geänderte Kündigungsfristen
ÖGB Tirol warnt vor vorschneller Zustimmung

Tirols ÖGB-Rechtsschutzsekretär Marc Deiser betont | Foto: ÖGB Tirol
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TIROL. Der Rechtsschutzsekretär des ÖGB-Tirol Marc Deiser betont, dass bevor eine vorschnelle schriftliche Zustimmung erteilt wird, sollten sich die ArbeiterInnen unbedingt informieren. Der ÖGB Tirol steht den Tirolerinnen und Tiroler zur Verfügung. Hintergrund: Aufgrund der bevorstehenden Angleichung von Arbeitern und Angestellten rät die Wirtschaftskammer ArbeitgeberInnen, einen schriftlichen Vertrag mit ihren jeweiligen ArbeiterInnen abzuschließen.

Mustervereinbarung wird empfohlen

„Konkret wird eine Mustervereinbarung empfohlen, die eine Auflösung der unbefristeten Dienstverhältnisse zum Fünfzehnten eines Monats oder zum Ende des jeweiligen Kalendermonats ermöglicht“, informiert Deiser über die Vorgehensweise der Wirtschaftskammer. Er fährt fort: „Da die empfohlene schriftliche Vereinbarung sich an den Bedürfnissen der Arbeitgeberseite orientiert, empfehlen wir den betroffenen Beschäftigten, sich unbedingt bei uns oder der Arbeiterkammer rückzuversichern und beraten zu lassen. Wir stehen hier sehr gerne zur Verfügung um sicherzustellen, dass auch die Interessen der ArbeiterInnen entsprechend berücksichtigt werden.“

Bis zum Jahr 2021 sollen die Rechte der Arbeiter an jene der Angestellten angeglichen werden. Dem Entschluss waren jahrzehntelange Diskussionen vorausgegangen.

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