Causa Benko
Konkursverfahren über René Benko eröffnet

Das Konkursverfahren bezieht sich auf das Beratungsunternehmen und sämtliches Privatvermögen des René Benko, auch auf etwaiges im Ausland gelegenes Vermögen. | Foto:  Marcel Kusch / dpa / picturedesk.com
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  • Das Konkursverfahren bezieht sich auf das Beratungsunternehmen und sämtliches Privatvermögen des René Benko, auch auf etwaiges im Ausland gelegenes Vermögen.
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Das Landesgericht Innsbruck ein Konkursverfahren über das Vermögen des René Benko eröffnet. Der Signa-Gründer hat in seinem Eigenantrag auf Insolvenzeröffnung das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit eingeräumt. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Grabenweger aus Innsbruck bestellt.

INNSBRUCK. Das Konkursverfahren bezieht sich auf das Beratungsunternehmen und sämtliches Privatvermögen des René Benko, auch auf etwaiges im Ausland gelegenes Vermögen.

„Kurz zusammengefasst geht es nun um das gesamte Vermögen des René Benko“, erklärt Klaus Schaller, Regionalleiter West des KSV1870. 

Die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich hatte beim Landesgericht Innsbruck einen Insolvenzantrag gegen René Benko eingebracht. Der Antrag soll sich darauf stützen, dass Benko im Sanierungsverfahren der Signa Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von insgesamt drei Millionen Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Außerdem gebe es offene Forderungen der Finanz gegen den Signa-Gründer und Miteigentümer. Bevor der zuständige Insolvenzrichter Hannes Seiser eine Entscheidung über diesen Gläubigerantrag zu treffen hatte, stellt René Benko seinen Eigenantrag auf Insolvenzeröffnung." 

Unerwartet

Für den KSV1870 kommt es unerwartet, dass René Benko die Eröffnung eines Konkursverfahrens beantragt hat. Im Rahmen eines Konkursverfahrens verliert ein Schuldner nämlich die Verfügungsmacht über sein Vermögen. Der ursprüngliche Insolvenzeröffnungsantrag der Finanzprokuratur war ebenfalls auf die Eröffnung eines Konkursverfahrens gerichtet. Aus verfahrensrechtlicher Sicht macht für den KSV1870 ein Eröffnungsantrag durch René Benko selbst nur dann Sinn, wenn dadurch das von der Finanzprokuratur angestrebte Konkursverfahren verhindert und im Eigenantrag ein Sanierungsverfahren beantragt wird. Die Beantragung der Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ist durch René Benko jedoch offensichtlich nicht erfolgt. In letzter Konsequenz befindet sich René Benko nun genau in jener Art von Insolvenzverfahren, welches von der Finanzprokuratur von Anbeginn an angestrebt wurde.

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Mammutaufgabe

Der vom Insolvenzrichter Hannes Seiser bestellte Insolvenzverwalter steht vor einer Mammutaufgabe. Klaus Schaller dazu: „Primär muss der Insolvenzverwalter klären, ob das Beratungsunternehmen des René Benko ohne weitere Nachteile für die Gläubiger fortgeführt werden kann. Daneben besteht seine Hauptaufgabe darin, sich rasch ein Bild über die Vermögenslage des Signa-Gründers zu verschaffen. Spannend wird dabei insbesondere die Frage, ob und wenn ja welche wechselseitigen Ansprüche zu Signa-Gesellschaften bestehen und welche Vermögensbewegungen in der Vergangenheit in der privaten Vermögenssphäre des René Benko stattgefunden haben.

Gesamtsumme unklar

Die Gesamtsumme der bei René Benko offen aushaftenden Verbindlichkeiten ist aktuell nicht klar. Es bleibt insbesondere abzuwarten, ob durch Signa-Gesellschaften oder Signa-Gläubiger Ansprüche gegen René Benko geltend gemacht werden. Denkbar wäre etwa, dass René Benko persönliche Haftungen für Signa-Verbindlichkeiten übernommen hat. Derzeit nicht abschätzbar ist auch das Ausmaß möglicher Schadenersatzansprüche aufgrund des wirtschaftlichen Niedergangs von wesentlichen Signa-Gesellschaften, welche gegenüber René Benko geltend gemacht werden könnten. Auch solche Ansprüche müssten im Konkursverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck zur Anmeldung kommen. Die Tagsatzung zur Prüfung der angemeldeten Forderung, welche der KSV1870 zur Wahrung der Interessen der Gläubigerschaft selbstredend besuchen wird, wurde vom Landesgericht Innsbruck für den 24. April 2024 angesetzt.

Anfechtungsrecht

Der österreichische Gesetzgeber gibt dem Insolvenzverwalter mit dem Anfechtungsrecht ein sehr mächtiges Werkzeug in die Hand. So können durch vom Insolvenzverwalter begehrte Anfechtungen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Gläubiger schlechter stellende Rechtsakte nachträglich vernichtet werden. Der Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Gebarung des Schuldners – bis zu 10 Jahre zurück - im Detail überprüfen. Es gilt dabei zu klären, ob der Haftungsfond der nunmehrigen Gläubiger in der Vergangenheit ungebührlich verringert wurde. „Ich erwarte ein sehr langes und komplexes Konkursverfahren. Sollte René Benko tatsächlich mit Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit den Insolvenzen von Signa-Gesellschaften konfrontiert werden, hat deren Berechtigung der Insolvenzverwalter zu prüfen. Sollte der Insolvenzverwalter zur Ansicht kommen, dass Schadenersatzansprüche tatsächlich nicht bestehen, wird es zu separaten Zivilverfahren kommen. Ein Abschluss des Konkursverfahrens ist nur dann möglich, wenn diese separaten Feststellungsverfahren rechtskräftig entschieden sind“, so Schaller.

Verlauf offen 

Der weitere Verlauf des Konkursverfahrens des René Benko ist derzeit völlig offen. Der Insolvenzverwalter hat einen gesetzlichen Verwertungsauftrag – damit ist es seine Aufgabe, das gesamte Vermögen des Schuldners zu veräußern. Der Signa-Gründer hat aber in jeder Phase des Konkursverfahrens die Möglichkeit einen Entschuldungsantrag bei Gericht einzubringen. Im Moment gibt es kein Quotenangebot an die Gläubiger. Der KSV1870 erwartet jedoch, dass im Verlauf des Insolvenzverfahrens ein entsprechendes Quotenangebot den Gläubigern unterbreitet wird. Bereits jetzt zeichnet sich für den KSV1870 ab, dass die Beurteilung der Attraktivität eines allfälligen Angebots aufgrund der Komplexität der vorliegenden Sachverhalte für die Gläubiger schwierig und umfangreich werden wird. Der KSV1870 wird sich in diesem Bereich mit seinen erfahrenen Experten entsprechend einbringen und in jeder Phase des Verfahrens darauf achten, dass die Interessen der Gläubiger vollumfänglich gewahrt werden. Jedem Gläubiger sei geraten, sich in diesem außergewöhnlichen Verfahren vor dem Landesgericht Innsbruck professioneller Unterstützung zu bedienen.

Benkos Werdegang

Der AKV Europa beschreibt den Werdegang von René Benko: "René Benko hat als Gründer und „Mastermind“ der SIGNA Gruppe Bekanntheit erlangt und galt viele Jahre als der „Herzeigeunternehmer“ des Landes. Die SIGNA Unternehmensgruppe war aufgrund vermehrter Insolvenzen in dieser Gruppe in den vergangenen Monaten bereits vielfach Gegenstand der medialen Berichterstattung." Rene Benko wurde 1977 in Innsbruck geboren. Benko brach seine Schullaufbahn (Handels- und Wirtschaftsakademie) zugunsten seiner bereits anlaufenden beruflichen Tätigkeit ab. An weiteren Ausbildungen ist nichts bekannt, er soll aber in den 1990er Jahren Schulungen beim deutschen Finanzdienstleister AWD durchlaufen haben. Benko konzentrierte sich bei seinen unternehmerischen Engagements ursprünglich hauptsächlich auf Immobilien und Immobilienentwicklungsprojekte, nach Eigenangaben beginnend mit Dachbodenausbauten in Innsbruck. Zunächst war er in Österreich tätig, wo Mitte der 2010er Jahre auch schon einige große Immobilienprojekte wie das „Goldene Quartier“ oder die „Parkappartements am Belverdere“ fertiggestellt wurden; später auch im Ausland, hier vorwiegend in Deutschland und Norditalien, aber auch in den USA. In weiterer Folge engagierte sich Benko aber ab 2014 auch im Handelsbereich und schließlich ab 2018 im Medienbereich, indem er nennenswerte Anteile an den österreichischen Tageszeitungen KURIER und KRONENZEITUNG erwarb.

Causa SIGNA

"Die genaue Rolle Benkos im SIGNA Konzern ist nach wie vor schwer zu umschreiben, denn offizielle Positionen hat Benko keine inne: 2013 zog sich Benko aus der operativen Führung der SIGNA Holding GmbH zurück und übernahm den Vorsitz des sogenannten Beirats der SIGNA Gruppe", informiert AKV Europa weiter. Am 8. Nov. 2023 gab Beko über Drängen wichtiger SIGNA Gesellschafter auch diesen Vorsitz ab. Der Unternehmer Hans Peter Haselsteiner, einer der Hauptgesellschafter der insolventen SIGNA Holding GmbH, bezeichnete Benko zuletzt in einem ORF Interview aber als verantwortlich wie ein Geschäftsführer, da er in Management Entscheidungen eingegriffen habe und „die Zügel in der Hand gehabt habe“. Wesentlich dürften aber die zumindest zwei von Benko errichtete Privatstiftungen mit Sitz in Innsbruck sein: die Familie Benko Privatstiftung und die Laura Privatstiftung, deren Stiftungszweck jeweils die Förderung der begünstigten Personen ist. Letztere Stiftung ist wirtschaftlich betrachtet die alleinige Inhaberin der Anteile an der Schlosshotel Igls Betriebs GmbH & Co KG. Die Schlosshotel Igls GmbH ist die Eigentümerin der auf dem Areal des ehemaligen Schlosshotel Igls befindlichen Villa, die (zumindest in der Vergangenheit) Hauptwohnsitz Benkos und seiner Familie gewesen sein soll. 

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