Freie Fahrt für Elektroscooter
Ab sofort dürfen Elektro-Mopes in Innsbruck auch in der Nacht fahren
(fh). „Ab sofort dürfen Elektro-Mopeds im Innsbrucker Stadtgebiet auch in der Nacht unterwegs sein“, erklärte Verkehrsstadtrat Walter Peer anlässlich eines Pressegesprächs am 12. April. Gemeinsam mit Amtsvorstand Dr. Tomas Joos vom Amt für Verkehrsrecht und GR Christian Kogler informierte StR Peer über diese Neuerung im Innsbrucker Straßenverkehrsrecht. „Damit setzt die Stadt Innsbruck einen weiteren Impuls zugunsten Elektromobilität und damit höherer Umweltfreundlichkeit“, so StR Peer. Im Stadtgebiet gilt für Kleinmotorräder bzw. Mopeds ein Nachtfahrverbot von 23.00 bis 4.00 Uhr (in den Stadtteilen Igls und Hungerburg von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr). Von dieser amtlichen Verordnung sind nun neben Berufsfahrten auch Fahrten mit elektrisch betriebenen Zweirädern ausgenommen. Die Aufhebung des Nachtfahrverbots für E-Mopeds sei laut GR Christian Kogler auch eine Einladung an die Jugend, sich umweltpolitisch zu engagieren: „Wir fördern damit die Individualität und Mobilität der Jugend und tun zugleich etwas Gutes für die Umwelt.“
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