Änderungen des Wolf-Schutzstatus
Anpassungen auf EU-Ebene gefordert

Mit 7. März ist die Herabstufung des Schutzstatus von Wölfen in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ rechtskräftig. (symbolfoto) | Foto: PantherMedia/waitandshoot
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Mit 7. März ist die Herabstufung des Schutzstatus von Wölfen in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ rechtskräftig. Damit wird auch eine entsprechende Anpassung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie möglich. Heimische Politikerinnen und Politiker betonen, dass jetzt die EU-Kommission am Zug ist.

TIROL. Mit der kommenden Änderung der Berner Konvention, die am 7. März 2025 in Kraft tritt, wird der Schutzstatus des Wolfes in Europa von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Dies schafft neue Handlungsspielräume für die Regionen im Wolfsmanagement. Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler begrüßt diesen Schritt als ein wichtiges Signal für die notwendige Anpassung der Schutzmaßnahmen an die tatsächliche Entwicklung der Wolfspopulation in Europa und in Tirol.

„Es ist höchste Zeit, dass auf europäischer Ebene anerkannt wird, dass der Wolf in vielen Regionen Europas keine gefährdete Art mehr ist“, erklärt Geisler. Mit einer steigenden Zahl von Wölfen und einer jährlichen Reproduktionsrate von etwa 30 Prozent sei der günstige Erhaltungszustand des Wolfs bereits erreicht, was die bisherige Schutzmaßnahme als nicht mehr zeitgemäß erscheinen lasse.

"Tirol hat in den letzten Jahren eine klare Vorreiterrolle eingenommen, wenn es um den Umgang mit dem Wolf geht2, wird in der Aussendung festgehalten. Bereits vor einigen Jahren führte Geisler federführend einen raschen Verordnungsweg ein, der es ermöglichte, Problem- und Schadwölfe gezielt zu entnehmen. „Wir haben frühzeitig erkannt, dass es nicht nur um den Schutz des Wolfs geht, sondern auch um den Schutz der Menschen und der Land- und Almwirtschaft“, so Geisler. Durch die Verordnung wurde ein rechtssicherer Weg geschaffen, um schnell und effektiv auf Wolfsübergriffe, wie etwa Risse von Nutzvieh, zu reagieren. Unser Ansatz sorgt dafür, dass wir in Tirol handlungsfähig bleiben und dort gezielt eingreifen können, wo die Sicherheit von Mensch und Tier gefährdet ist.“

Geschützte Art

Trotz der Herabstufung des Schutzstatus bleibt der Wolf in Tirol eine geschützte Art. Doch Geisler betont, dass die Entnahme weiterhin nur unter klar definierten Bedingungen erfolgen kann, was eine verantwortungsvolle Handhabung sicherstellt. Für die landwirtschaftlichen Betriebe in Tirol, insbesondere in den alpinen Regionen, ist dieser Schritt entscheidend, um die negativen Auswirkungen der wachsenden Wolfspopulation auf die Almwirtschaft zu minimieren. In Bezug auf die EU zeigt sich Geisler deutlich:

„Jetzt muss die EU-Kommission handeln. Die Fakten liegen auf dem Tisch – die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie muss dringend an die gelebte Realität in den Alpen angepasst werden. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die europäische Gesetzgebung die Bedrohung für die Almwirtschaft und die Verunsicherung der Bevölkerung ignoriert.“

Tirols Bauernbundobmann fordert daher, dass die EU-Kommission schnellstmöglich einen Vorschlag zur Anpassung der FFH-Richtlinie vorlegt, um die Rechtslage in Einklang mit der gelebten Praxis und den aktuellen Herausforderungen vor Ort zu bringen. „Der Weg ist jetzt frei, die EU muss die notwendigen Schritte einleiten, um den Schutzstatus des Wolfs europaweit zu senken und den Regionen die nötige Handlungsfähigkeit zu geben“, so Geisler abschließend.

EU-Kommission muss handeln

Tirols MEP Sophia Kircher fordert rasches Handeln: „Die Fakten liegen auf dem Tisch. Der Schutzstatus des Wolfes passt nicht mehr zur Realität. Immer mehr Risse gefährden die Almwirtschaft, die Bevölkerung ist verunsichert. Das ist vollkommen inakzeptabel.“ Nun ist die EU-Kommission am Zug, und muss schnellstmöglich einen Vorschlag zur Anpassung der FFH-Richtlinie vorlegen: „Mit der Berner Konvention ist der Weg frei. Jetzt gibt es keine Entschuldigungen mehr. Die EU-Kommission muss jetzt zeitnah liefern, die FFH-Richtlinie den heutigen Lebensrealitäten im Alpenraum anpassen und den Schutzstatus des Wolfs senken.“

Heimische Politikerinnen und Politiker betonen, dass jetzt die EU-Kommission am Zug ist. (Symbolfoto) | Foto: stock.adobe.com/at/Jim Cumming
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Landwirtschaftskammer begrüßt Senkung

Probleme durch Großraubtiere sind im ländlichen Raum in den vergangenen Jahren immer häufiger aufgetreten. Primär betroffen ist die Landwirtschaft, aber auch Jagd und Freizeitgesellschaft waren mit den Auswirkungen konfrontiert. „Nach vielen polarisierenden Diskussionen und jahrelanger Bewusstseinsbildung ist letztendlich auch den Entscheidungsträgern klargeworden, dass ein Nebeneinander von sich uneingeschränkt vermehrenden Großraubtieren mit Mensch und Landwirtschaft in der Realität nicht funktioniert. Der nun rechtskräftig gewordene Beschluss zur Senkung des Schutzstatus in der Berner Konvention ist daher zu begrüßen. Ich erwarte mir, dass die EU-Kommission nun rasch nächste Schritte unternimmt, damit wir europaweit zu einem geregelten Wolfsmanagement mit ganzjähriger Bejagbarkeit kommen“, betont LK-Präsident Josef Hechenberger.

Übersicht | Foto: Österreichzentrum Bär-Wolf-Luchs
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