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Für Landesbedienstete galt der Fahrtkostenzuschuss schon ab dem 1. Juni 2017. Jetzt soll der Zuschuss auch für Gemeindebedienstete gelten.
TIROL. Ab dem 1. Juni 2017 wurde der Fahrtkostenzuschuss für Landesbedienstete neu gestaltet. Dies setzte die Landesregierung mit einer Verordnung fest.
Wenn es nach LR Johannes Tratter geht, soll dies auch bald für Bedienstete der Gemeinden und Gemeindeverbände gelten. So wird das Gemeindevertragsbediensteten-Gesetz entsprechend umgestaltet.
„Durch die entsprechenden Anpassungen im Gesetzestext wird diese Benachteiligung nun ausgeräumt. Der Gesetzesentwurf der Tiroler Landesregierung befindet sich derzeit in Begutachtung.“ erläutert LH Tratter dazu.
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