Tierschützer-Kritik
Alle Zäune für Gatterjagd im Burgenland stehen noch

- Dass die Jagdgatterzäune trotz des seit 1. Feber geltenden Verbots noch immer stehen, kritisieren Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken und LAbg. Wolfgang Spitzmüller (rechts).
- Foto: Martin Wurglits
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Seit 1. Feber gilt im Burgenland das Verbot der Gatterjagd. Innerhalb eingefriedeter Flächen darf demnach kein Wild mehr geschossen werden. Für den Verein gegen Tierfabriken (VgT), der Ende 2020 eine Volksabstimmung für das Gatterjagdverbot lancieren wollte, ist klar, dass die Zäune rund um die betreffenden Jagdgebiete längst abgebaut sein müssten. Sind sie aber nicht, wie VgT-Obmann Martin Balluch bei einem Lokalaugenschein in Strem kritisierte. "Wir sind in den letzten Wochen die Jagdgatter abgegangen, aber alle Zäune stehen noch, es gibt keine Durchlässe für das Wild. Das entspricht nicht dem Gesetz."
Sieben Jagdgatter im Burgenland
Sieben Jagdgatter gibt es im Burgenland, die meisten davon im Bezirk Güssing. Sie umfassen in der Regel mehrere hundert Hektar. "Für die Grundbesitzer gab es fast sechs Jahre Übergangszeit, um die Zäune zu beseitigen, aber nichts ist geschehen. Ein Türl im Zaun, damit das Wild durchschlüpfen kann, reicht nicht", so das Urteil von LAbg. Wolfgang Spitzmüller (Grüne). Er fordert die Behörden zum Handeln auf. Das hat auch der VgT getan, indem er bei der Bezirkshauptmannschaft Güssing Anzeigen gegen die Grundbesitzer erstattet hat.
SPÖ weist Kritik zurück
Die SPÖ weist die vorgebrachte Kritik zurück. "2017 wurde die Jagd im Gatter abgeschafft. Damit sind seit 1. Feber 2023 die ehemaligen Jagdgatter wie jedes andere Eigenjagdgebiet im Burgenland zu betrachten", argumentiert Jagdsprecher LAbg. Gerhard Bachmann. "In einem Rechtsstaat entscheiden die Behörden und nicht der VgT, was dem Gesetz entspricht und was nicht."
Von den betreffenden Grundbesitzern im Bezirk Güssing habe ihres Wissens nach bereits einer die Umwandlung in eine Eigenjagd beantragt, sagte Bezirksjägermeisterin Charlotte Klement auf Anfrage.
Die Vorgeschichte
Das Gatterjagdverbot war 2017 vom Landtag beschlossen worden. 2020 - also noch vor dem Inkrafttreten - wollte das Land den Passus wieder streichen, was den VgT zur Vorbereitung einer Volksabstimmung veranlasste. 26.000 Unterschriften wurden dafür gesammelt. Nachdem die Landesregierung aber zusagte, die Gatterjagd wieder zu verbieten, zog der VgT den Antrag auf Volksabstimmung 2021 zurück.
§ 170 (3a) des Burgenländischen Jagdgesetzes:
"Umfriedete Eigenjagdgebiete, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bewilligt oder als bestehend zur Kenntnis genommen worden sind, sind mit 1. Februar 2023 aufzulassen. Die Einfriedungen von Flächen sind in dieser Form zu entfernen, dass das Ein- und Auswechseln des Wildes in diese Gebiete jederzeit möglich ist."
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