Urne zu Hause
PAUKENSCHLAG im Burgeländischen Bestattungsgesetz

- hochgeladen von Gordon Kelz
Seit 2019 besteht im Burgenland ein neues Bestattungsgesetz, bezüglich der URNE ZU HAUSE, nur leider ohne Bekanntgabe der Medien. Einzig die Regionalmedien Burgenland haben jetzt darüber berichtet! Um im Burgenland die Asche ihrer Verstorbenen nach Hause zu bekommen, ist keine Gemeinde mehr zuständig, beschloss der burgenländische Landtag! Keine Antragsstellung, keine Gebühren von € 575,- mehr, keine Kontrollen!!
Eine Unterschrift bei ihrem Bestatter reicht, und sie gehen mit der URNE nach Hause! Eine Sensation für alle, die die bisherigen restriktiven Bestimmungen kannten. Neben dem Aufstellen der Urne im pietätvollem Rahmen wo immer Sie es in ihrem Haus oder in ihrem Besitz stehender Wohnung, oder eine sich auflösende URNE in ihrem Garten, ist völlig egal, die Gemeinden haben sich von allen Kontrollen zurück gezogen! Das Ausstreuen der URNEN ist zwar noch immer gesetzlich verboten, aber wo kein Kläger da kein Richter! Endlich gehört auch die ASCHE der Verstorbenen PARTNER die Jahrzehnte mit Ihnen verbracht haben auch im Tod nach Hause zurück!
Dieses Gesetz ist dermaßen beachtenswert, da es zum ersten Mal, in Österreich in einem Bundesland Geltung erlangt hat, und beispielgebend für alle anderen Bundesländer gilt! Raus mit mittelalterliche n Zuständen auf dem Bestattungssektor, gehen wir mit unseren Verstorbenen in die Zukunft!
Gordon Kelz Villach Kärnten
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