ZWEITE KINDERKRIPPENGRUPPE - KG GROSSHÖFLEIN
ERÖFFNUNG EINER ZWEITEN KINDERKRIPPENGURPPE IM KG GROSSHÖFLEIN AB HERBST 2022!

- hochgeladen von Werner Huf
Aus gut informierten Kreisen der Bgld. LR, haben wir erfahren, dass Herr BM Heidenreich wahrscheinlich den Auftrag von dieser erhalten hat, eine zweite Kinderkrippengruppe (vorläufig halbtags) im KG Großhöflein zu eröffnen.
BGDL. KINDERGARTENGESETZ:
Wir, die FLG-Großhöflein haben uns jahrelang um das Anliegen der KG-Eltern bemüht und eingesetzt, das Herr BM Heidenreich die rechtlichen Bestimmungen des Kindergartengesetzes für die Kinderkrippengruppe im KG umsetzt.
BM- UND GR-WAHLEN 02.10.2022:
Ein weiterer Grund liegt wahrscheinlich darin, dass am 02.10.2022 die BM- und GR-Wahlen stattfinden. Daher erhofft sich Herr BM Heidenreich, dass er sich mit diesem Projekt das Wohlwollen und die Gunst der Wähler und Wählerinnen erhaschen kann.
BGLD. LR, AUFSICHTSBEHÖRDE SCHAUTE JAHRELANG WEG?
Auch die zuständigen Verantwortlichen der Bgld. LR haben wir auf diese Missstände in dieser Gruppe jahrelang informiert, welche aber aus politischer Motivation unser Anliegen und das der Eltern ignoriert hatten.
Sie haben diesen unerträglichen Zustand in dieser Gruppe geduldet und somit Herrn BM Heidenreich unterstützt.
ANLIEGEN UND DER KINDERGARTENELTERN BLIEBEN JAHRELANG UNERHÖRT UND WURDEN VON HERRN BM HEIDENREICH IGNORIERT!
Der Grund der Eröffnung dieser Kinderrippengruppe liegt voraussichtlich darin, dass die Höchstanzahl von genau 15 Kindern, jahrelang überschritten wurde und auch das Betreuungspersonal dadurch enorm belastet war.
Wir freuen uns, dass unser Anliegen endlich zum Vorteil der Kinderkrippengruppe und zur Entlastung des KG-Personals von Herrn BM Heidenreich und der Bgld. LR umgesetzt wird.
EIN WEITERER ERFOLG DER FLG-FREIEN LISTE GROSSHÖFLEIN ZUM WOHLE DER KINDER IN DIESER WICHTIGEN BETREUUNGSEINRICHTUNG.
Es gilt die Unschuldsvermutung!
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