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Rechnungshofausschuss: Rot-Blaue Geldvernichtungen aufgedeckt

Macht braucht Kontrolle. Die ÖVP Burgenland möchte als starke Alternative zu Rot-Blau das Land nach vorne bringen. „Zu unseren Aufgaben gehört die Kontrolle der Landesregierung, wenngleich wir uns selbst auferlegt haben, immer starke Ideen als Alternative einzubringen“, erklärt Landesrechnungshofausschuss-Obmann Christoph Wolf.

Nachdem die Volkspartei bereits über den Rechnungshof politische Felsen ins Rollen gebracht hat, zeigen sich die Landesfinanzen weiterhin als Sumpf voller Gefahren. „Keiner in der rot-blauen Regierung fühlt sich verantwortlich, endlich Licht ins Dunkle zu bringen. Wo bleibt die Transparenz und Ehrlichkeit gegenüber den Steuerzahlern?“ fragt sich Wolf.

Rechnungsabschluss 2014: Casino-Kapitalismus versenkt 50 Mio. Euro

Der Rechnungshof kritisiert im Rechnungsabschluss 2014 die Zins-Swaps des Landes. „Seit dem Jahr 2005 bis 2014 entstand dem Land Burgenland ein Schaden von rund 43,6 Millionen Euro. Prognosen zeigen, dass dieser Verlust jährlich um ca. 7 Millionen steigen wird“, hält Wolf fest und fordert Rot-Blau zum Handeln auf: „Bieler handelt absolut falsch. Zu hoffen, dass sich die Zinsen plötzlich auf über 9% erhöhen, um überhaupt noch einen Gewinn schreiben zu können, ist eine Farce und Wunschdenken. Hier wird wortwörtlich Steuergeld zum Fenster hinausgeschmissen.“

Der Rechnungsabschluss zeigt Haftungen in der Höhe von 522,8 Millionen Euro, wobei allfällige Verlustbeteiligungen des Landes fehlen. Zählt man die Haftungen zusammen, steigt der Gesamtwert auf über 3 Milliarden Euro. Parallel dazu steigt der Gesamtschuldenstand auf 1,3 Milliarden Euro. „Diese Schulden sind für jeden Burgenländer ein schwerer Rucksack von knapp 20.000 Euro!“ stellt Wolf fest. „Burgenland darf nicht ein zweites Kärnten, Linz oder Salzburg werden“, mahnt Wolf die rot-blaue Landesregierung.

Landes-EDV: ÖVP-Vermutung bestätigt – 2,2 Millionen versenkt

Dieses Versagen von Rot-Blau hat sich in der Prüfung zum EDV-System des Landes Burgenland gezeigt. „2 Millionen Euro wurden nachweislich in den Sand gesetzt. Wir fragen uns, wie es soweit kommen konnte? Warum gibt es keine Konsequenzen von Rot-Blau? Warum wird einfach zur Tagesordnung übergegangen, als wäre nichts passiert?“, fragt sich Wolf.

Aus dem Prüfungsbericht des Rechnungshofes geht hervor, dass der Großteil der Beschaffungsvorgänge zur Weiterentwicklung des EDV-Systems nicht dokumentiert war. Dies hatte zur Folge, dass mangels eingeholter Preisvergleiche, die Angemessenheit der Preise nicht nachvollziehbar ist und nicht gewährleistet werden können. Dazu kommt noch die Vielzahl der Dokumentationslücken.

„Wer so mit Steuergeld umgeht, hat in der Politik nichts verloren“, stellt Wolf fest. Im Projektverlauf mangelte es an einer konkreten Planung, einem Projektleiter und unzureichendes Projektmanagement.

Krankenhaus Oberwart: Umbau – Generalsanierung – nun doch Neubau?

„Die Kosten für die Planung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen bis hin zur Planung des bevorstehenden Neubaus des Krankenhauses Oberwart haben bis dato 12,4 Millionen Euro verschlungen, ohne dass eine Lösung gefunden wurde!“, stellt der Obmann des Rechnungshofausschusses Wolf fest. „Das ist ein Skandal und eine Verschwendung von Steuergeld auf höchstem Niveau. Wir haben deshalb eine umfassende Prüfung durch den Bundesrechnungshof gefordert.“

Nachdem 2004 festgestellt wurde, dass eine Sanierung notwendig ist, wurde 2008 mit der Generalsanierung begonnen. Nach drei Monaten wurde die Sanierung eingestellt und das Projekt neu ausgeschrieben, die Kosten sind plötzlich explodiert. Schließlich wurde im Jahr 2014 ein Neubau beschlossen, Kostenpunkt laut dem zuständigen Landesrat Darabos 150 Millionen Euro für den kompletten Neubau. „Die SPÖ versenkt mit dem Krankenhaus-Projekt zahlreiche Millionen Euro. Deshalb fordern wir als ÖVP eine Prüfung der Kosten für Planung, Sanierung und den bevorstehenden Neubau“, fordert Wolf.

Umfahrung Schützen: Fahren auf Privatgrund

Der Rechtsstreit um die B50-Umfahrung in Schützen am Gebirge wird immer brisanter. Sie wurde ohne UVP gebaut und somit konnten die Anrainer nicht mitreden. Die frühere Rechtslage in Österreich hat vorgesehen, dass bei Projekten, wo keine UVP notwendig ist, Anrainer Feststellungsbescheide nicht anfechten können. Das widerspricht dem EU-Recht, wie der EuGH festgestellt hat. Der Verwaltungsgerichtshof hatte im Dezember die Wasserrechts-Bewilligung aufgehoben. Dadurch fehlt nun die rechtliche Voraussetzung für ein Enteignungsverfahren.

Die Grundstücke, auf denen die bereits gebaute Straße verläuft, befinden sich damit wieder im Eigentum der ursprünglichen Grundeigentümer. Das Land ist jedoch mittels Bescheid weiterhin im Besitz der Grundstücke. Dagegen wurde beim Landesgericht Eisenstadt eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung eingebracht. Bei Erfolg der Klage müsse die Straße für den Verkehr gesperrt und rückgebaut werden.

„Wir fordern Rot-Blau auf, die Sache zu berichtigen. Es kann nicht sein, dass eine Umfahrung gebaut wird, ohne dass vorher alle Bescheide eingeholt wurden und Europäisches Recht nicht beachtet wird.“ Das Land Burgenland bleibt aber untätig und beruft sich auf eine dreijährige Übergangsfrist. So bleibt eben alles beim Alten und es wird wiedermal planlos zugeschaut und abgewartet.

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