AMTS- UND OBSORGEMISSBRAUCH IN ÖSTERREICH!

- hochgeladen von Jürgen Baumgartner TEAM VATERVERBOT (OST)
DSA Monika Pinterits Kinder- Jugendanwältin - gemeinsame Obsorge (ZIB2 21.8.2012)
Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=_PhUQRXSDDc&t=1s
versus der Realität zu Amts- und Obsorgemissbrauch in den eigenen Reihen
Hohe Beamtin der österreichischen Jugendwohlfahrt verliert das Obsorgerecht für Sohn – VATER WAR GEGENÜBER DER MUTTER MACHTLOS!
Ein Jugendamt steckte den Sohn eines Welsers in ein „Behindertencamp“ in Baden-Württemberg. Dies auf Betreiben der Mutter. Pikant: Sie arbeitet selbst als Juristin bei der Jugendwohlfahrt. Im Heim erkrankte das Kind an der Krätze und wurde misshandelt.
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,118...
Lieber die Kinder in ein ausländisches Heim verfrachten, damit Fördergelder fließen, als einem Vater mehr Rechte einzuräumen – Dies ist die WA(H)RE Kind und Politik in Österreich.
Solange es die österreichische Jugendwohlfahrt nicht schafft, in den eigenen Reihen den Sumpf trocken zu legen, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Da wirkt auch DSA Monika Pinterits Kinder- Jugendanwältin in der ZIB2 unglaubwürdig.
Dieser unhaltbare Zustand kann nicht gebilligt werden!
Daher sind die Familien- und Vätervereinigungen, als derzeit einzig vorhandene Institutionen, gefordert diese Missstände zum Wohl des Kindes aufzuzeigen!
RECHTSPRECHUNG IN Österreich:
Beschluss des LG f ZRS WIEN zu einem Besuchsrechtsverfahren ZITAT:
„Die Ausführungen des Rekurswerbers betreffen gesetzliche bzw. verfassungsrechtliche geregelte Grundlagen, die in Abrede gestellt werden bzw. als diskriminierend angesehen werden. Allerdings hat sich die konkrete Entscheidung des Erstgerichtes gerade an dieser Gesetzeslage zu orientieren und diese zugrundezulegen"
“Dem Rekurs war daher zusammengefasst ein Erfolg zu versagen“
Vereinfacht gesagt, wir geben es zu, dass wir die Väter diskriminieren und schon die Erstgerichte sich an dieser Rechtssprechung orientieren müssen. Väter sind in Österreich automatisch entsorgt!
Stellt sich die Frage warum wir überhaupt noch Pflegschaftsgerichte und Jugendamt brauchen. Ein Stempel "DISKRIMINIERT und ADACTA" in jedem Verfahren genügt! Ein Antragsrecht ist ja wunderbar, wird ohnehin nicht bearbeitet.
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