Tierschutz
Streunerkatzen jetzt kastrieren

- Tierpädagogin Hannelore Gasteiger setzt sich engagiert für die Kastration von Katzen ein.
- Foto: Fanta Film
- hochgeladen von Susanne Veronik
Tierschutzpädagogin Hannelore Gasteiger appelliert an die Katzenbesitzer: "Jetzt kastrieren noch bevor der nächste Wurf erfolgt. Schließlich besteht für Katzen mit Freigang die gesetzliche Kastrationspflicht seit dem Jahr 2005.
BEZIRK DEUTSCHLANDSBERG. Vielleicht haben Sie schon selbst erlebt, wie viele Katzen-Babys aus nur einem Wurf einer ausgewachsenen Katze ins Leben gesetzt werden können. Eine Katze kann ab dem fünfte Monat bereits geschlechtsreif werden und ab diesem Zeitpunkt bis zu drei Würfe pro Jahr haben. Bis zu zehn Kätzchen können da pro Wurf das Licht der Welt erblicken, das oft von Beginn an sehr getrübt ist, vor allem wenn es sich um verwilderte und herrenlose Streunerkatzen handelt, um die sich niemand kümmert. Tierschutzpädagogin Hannelore Gasteiger aus dem Raum Deutschlandsberg setzt sich schon seit 1995 vehement für Streunerkatzen ein, um den Bezirk Deutschlandsberg tierfreundlicher zu machen. Jahrestagungen zum Thema Tierschutz sowie der Kontakt zur Tierschutzombudsstelle in der Steiermark gehören da ebenso dazu, wie der Austausch mit Gleichgesinnten.
"Vielen Tierhaltern ist die Kastrationspflicht leider noch immer nicht bewusst. Auch das Töten der Tiere, etwa durch vergiften, erschlagen, ertränken oder aussetzen ist natürlich verboten und kann mit Anzeigen bzw. hohen Geldstrafen geahndet werden."
Tierschutzpädagogin Hannelore Gasteiger
Zur gesetzlichen Kastrationspflicht
Seit dem Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes BGBL/2004/118 am 1. Jänner 2005 besteht für Katzenhalter in ganz Österreich eine gesetzliche Kastrationspflicht für Katzen. Diese Kastrastionspflicht gilt seit 1. April 2016 auch für Katzen in bäuerlicher Haltung d.h. jedes weibliche und jedes männliche Tier mit Zugang ins Freie muss von einem Tierarzt kastriert werden. Ausgenommen sind nur Katzen, die zur Zucht verwendet werden, die jedoch der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und verpflichtend gechippt und registriert werden müssen.
Zum Kastrationsprojekt
Für herrenlose Streunerkatzen gibt es seit 2006 das Streunerkatzen-Kastrationsprojekt, zur Förderung der Kastration von Streunerkatzen bzw. Streunerkatern, gefördert zu je einem Drittel vom Land Steiermark und der Tierärztekammer, die aber leider nicht in allen Gemeinden ausgegeben wird. Gasteiger: "Ich bedanke mich bei jenen Gemeinden, die diese Fördergutscheine auch wirklich im Sinne des Tierschutzes ausgeben und hoffe, dass es mehr werden, um möglichst den ganzen Bezirk abzudecken. Mit der Kastration verhindert man nämlich immenses Tierleid, können doch schon aus einem Katzenpaar in wenigen Jahren tausende Nachkommen entstehen. Tierheime sind mit dieser Misere ständig konfrontiert und mit Tieren chronisch überfüllt. Dabei ist es sehr schwierig, für diese Tiere gute und geeignete Plätze zu finden."

- Werden Katzen sich selbst überlassen, so werden es von Wurf zu Wurf immer mehr Tiere, die es auch zu versorgen gilt. Deshalb jetzt kastrieren, bevor der nächste Wurf da ist.
- Foto: Gasteiger
- hochgeladen von Susanne Veronik
Jetzt kastrieren, bevor der erste Wurf erfolgt
Die Tierschutzpädagogin appelliert daher: "Bitte seien Sie aufmerksam und melden Sie unkastrierte Katzen den Tierschutzvereinen und Amtstierärzten. Und überzeugen Sie auch Freunde, Bekannte, Nachbarn und Bauern, dass - abgesehen von der gesetzlichen Vorgabe - es unsere moralische Pflicht ist, für Tiere da zu sein und ihnen zu helfen!"
Lesen Sie mehr über die Vorteile einer Kastration im
Informationsfolder der Tierschutzombudsstelle.
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