Umstrittenes Profiling
Datenschutzbehörde stoppt AMS-Algorithmus

Der Algorithmus sollte Arbeitslose automatisiert einstufen | Foto: Foto: Goll
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Das Arbeitsmarktservice (AMS) darf den umstrittenen Algorithmus zur Ermittlung von Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen nicht wie geplant am 1. Jänner 2021 flächendeckend einführen.

ÖSTERREICH. Das AMS wird den Bescheid nun überprüfen und allenfalls Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, heißt es von Seiten des AMS. Sollte sich herausstellen, dass das Assistenzsystem in der jetzigen Form ab Jänner nicht eingesetzt werden könne, sei der Gesetzgeber gefordert, eventuell Änderungen vorzunehmen. Eine allfällige Beschwerde gegen den Bescheid habe keine aufschiebende Wirkung, so die österreichische Datenschutzbehörde (DSB).

Der Grund für den Stopp würde an den fehlenden gesetzlichen Grundlagen liegen. So könne die Letztaufsicht durch einen AMS-Berater nicht garantiert werden. Die Auswertung von personenbezogenen Informationen wie "Alter, Geschlecht, Wohnort, bisherige Karriere, Ausbildung, Staatsbürgerschaft“ erfordere wiederum eine gesetzliche Regelung.

Differenzierung nicht zielführend

Bereits vor Einführung des AMS-Algorithmus ab 2021 äußerten Bürgerrechtler und Datenschützer  ihren Unmut über das System. Laut Kritiker sei das Computerprogramm intransparent, kontraproduktiv und verstärke bestehende Diskriminierung. Die Gestaltung sei mangelhaft, die Berücksichtigung des Wohnorts beispielsweise mache zudem bei der Entscheidung über Förderungen keinen Sinn. Bei der Einteilung zwischen männlich oder weiblich werden weder Inter- noch Transsexuelle berücksichtigt, was auch rechtswidrig sei. Außerdem sei die Einteilung hinsichtlich der Staatsbürgerschaft in nur drei Kategorien – Österreicher, EU-Bürger, Nicht-EU-Bürger –nicht zielführend, denn damit würde das System etwa zwischen einem Schweizer und einer Person aus Asien nicht differenzieren.

1,8 Millionen Euro kostete der Algorithmus

Das AMS wollte mit der Einteilung von arbeitslosen Menschen in drei Kategorien mit hohen, mittleren und niedrigen Arbeitsmarktchancen via Computer-Algorithmus Kosten einsparen. Geplant war, dass die meisten Förderungen nur mehr Arbeitslose mit mittleren Arbeitsmarktchancen bekommen sollen. Kandidaten mit schlechten Aussichten (Kategorie N) – eine Chance von weniger als 25 Prozent, binnen zwei Jahren einen Job über zumindest ein halbes Jahr zu finden – erhalten verringerte Mittel. Genauso bei Gruppen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit (66 Prozent) binnen sieben Monaten einen Job bekommen werden.

Erst am Donnerstag forderte die SPÖ etwa eine Aufstockung des AMS-Personals, denn ein Algorithmus allein könne die Probleme der Betroffenen in der Coronavirus-Krise nicht lösen. Auf Koalitionsebene herrscht wohl auch Uneinigkeit: "Wir Grüne standen dem AMS-Algorithmus immer skeptisch gegenüber und sehen uns in dieser Kritik auch bestätigt", heißt es heute in einer Aussendung. Die Grünen plädieren für „eine Nachdenkpause“, das von der ÖVP geführte Arbeitsministerium will die Bescheidprüfung durch das AMS vorerst abwarten. 

AMS-Betriebsrat fordert dringend mehr Personal

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