Reisen im Sommer
Welche Corona-Regeln in den Urlaubsländern gelten

- Die Testpflicht für Kinder ist in den verschiedenen Urlaubsländern unterschiedlich geregelt.
- Foto: Kinderfreunde NÖ
- hochgeladen von Bettina Talkner
Wer diesen Sommer mit oder ohne Kinder Urlaub im Ausland machen will, muss einige Corona- Bestimmungen beachten, die in den verschiedenen Ländern unterschiedlich aussehen.
ÖSTERREICH. Nicht mehr lange, und in Österreich starten die Sommerferien. Viele Familien wollen in Österreich bleiben, doch viele vermissen die Ferne und das Meer. Doch Vorsicht, bestimmte Regeln in Bezug auf Corona sollten unbedingt beachtet werden.
Diese Corona-Regeln gelten in den Nachbarländern
In Italien gilt für die Einreise eine allgemeine Testpflicht, Kinder ab zwei Jahren müssen sich ebenfalls testen lassen. (bei Einreise nicht älter als 48 Stunden). Sollte bei Einreise kein negativer PCR- oder Antigen-Test vorliegen, muss man sich einer zehntägigen Quarantäne mit anschließendem PCR- oder Antigen-Test unterziehen. Italien ist derzeit in farbige Zonen mit unterschiedlichen Regelungen unterteilt:
- "Weiße Zonen" (derzeit: Friaul-Julisch Venetien, Sardinien, Molise, Venetien, Ligurien, Umbrien, Abruzzen, Lombardei, Latium, Piemont, Emilia-Romagna, Apulien, Trentino): Bars und Restaurants, Museen und kulturellen Einrichtungen sind geöffnet, keine Ausgangsbeschränkungen
- “Gelbe Zonen“ (derzeit: alle übrigen Regionen): Bars und Restaurants unter Einhaltung der Ausgangssperre, Museen und kulturelle Einrichtungen geöffnet, nächtliches Ausgangsverbot von 24 bis 5.00 Uhr
- “Orange Zonen" (derzeit: keine Region)
Für die Einreise muss man sich registrieren, über die Elektronische Vorab-Registrierung der Reise über das digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF)
In Kroatien muss man eine Bestätigung über die zweite Corona-Teilimpfung vorweisen (Ausnahme Janssen/Johnson&Johnson), oder die Bestätigung über die Genesung, oder die Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden) oder eines Antigentests (aus der gemeinsamen EU-Liste von COVID-19-Antigentests und nicht älter als 48 Stunden).
In Spanien ist ein Impfzertifikat vorzuweisen (Datum der Zweitimpfung muss mind. 14 Tage zurückliegen). Oder ein negativen COVID-19-Test, der nicht älter als 48 Std. sein darf, oder ein von der zuständigen Behörde oder von einem Arzt ausgestelltes Genesungszertifikat, das mindestens 11 Tage nach der ersten Diagnose durch positiven PCR-Test ausgestellt wurde, wobei seit der Erstdiagnose nicht mehr als 180 Tage vergangen sein dürfen.
Bei der Einreise nach Kroatien und Spanien müssen Kinder unter 12 Jahren nicht getestet werden, Erwachsene vorab schon.
In Griechenland hingegen wird bei allen Personen ab 6 Jahren ein PCR-Test verlangt. Verpflichtende Registrierung mittels „Passenger Locator Form“ („PLF“) mind. 24 Stunden bzw. ehestmöglich vor der Einreise. Nach Registrierung erhalten Reisende ein Dokument mit dem QR-Code, der spätestens am Reisetag automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Dieses Dokument wird bei der Einreise und von Flug- und Fährgesellschaften beim Check-In/ Boarding kontrolliert. Man muss mindestens 14 Tage zuvor die Impfung gegen COVID-19 abgeschlossen haben (bei Pfizer/ Biontech, Astra Zeneca, Moderna nach der 2. Dosis, bei Johnson&Jonson nach der ersten Dosis) und ein Impfzertifikat in Englisch, Französisch, Deutsch Italienisch, Spanisch oder Russisch vorlegen,
In allen drei Ländern sind Geimpfte und Genesene von der Testpflicht befreit.
Test-Infrastruktur in Urlaubsländern
Einmal im Urlaubsland angekommen, spielen Eintrittstests keine Rolle mehr, etwa für den Eintritt ins Gasthaus oder zu einer Veranstaltung. Der Besuch ins Restaurant sollte also kein Problem sein. Wer sich im Urlaub testen lassen will, muss beachten: Das Testangebot ist in den Urlaubsländern nicht mit dem in Österreich zu verglichen.
Was bei der Rückreise nach Österreich zu beachten ist
Beim Antreten der Heimreise gilt die 3G-Regel. Kinder ab 10 Jahren müssen im Juni noch ebenfalls bei der Rückkehr getestet sein, darunter gilt der Immunitätsstatus der Eltern oder Aufsichtsberechtigten. Ab Juli soll das Mindestalter für den 3G-Nachweis bei der Einreise nach Österreich von 10 auf 12 Jahre angehoben werden. Ein Test kann im Zweifelsfall innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise gemacht werden. Der Gesundheitstest kann auch durch digital erfasste Selbsttests gemacht werden. Diese sind derzeit in allen Bundesländern (außer Salzburg) verfügbar und sind für 24 Stunden gültig.
Mehr Informationen über Corona-Regeln für die Einreise in Urlaubsländer hier




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