Brände in Urlaubsregionen
Höhere Gewalt als Stornogrund vor Reiseantritt

- Foto: Peshkov/Fotolia
- hochgeladen von Christoph Hofer
Seit Tagen wüten Brände im Süden Europas. Die Feuer im Süden betreffen nicht nur Einheimische, sondern auch Urlauber. Betroffen sind u.a. Urlaubsregionen in Griechenland, der Türkei und Sizilien. Aber ist im Fall einer Umweltkatastrophe ein kostenloses Reisestorno möglich?
ÖSTERREICH. Höherer Gewalt ist als Stornogrund vor Reiseantritt zulässig, sofern zeitliche und räumliche Nähe gegeben, heißt es dazu vom ÖAMTC am Donnerstag in einer Aussendung. "Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt wird, ist ein kostenfreies Storno möglich. Dies kann bei Naturkatastrophen wie etwa Bränden der Fall sein – und zwar unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Zeitpunkt des Reise entscheidend
Ein Storno sei allerdings nur dann durchsetzbar, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinanderliegen und der Urlaub genau in die betroffene Region führt. Startet der Urlaub beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren. Steht der Abflug allerdings unmittelbar bevor, sollten Pauschalreisende mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufnehmen und gemeinsam nach Alternativen suchen.
"Auch die individuelle, z.B. gesundheitliche, Situation des Reisenden ist in diesem Zusammenhang wichtig: Würde die außergewöhnliche und extreme Hitze ein Gesundheitsrisiko für den Pauschalreisenden bedeuten, kann ebenfalls ein kostenloser Rücktritt vom Reisevertrag möglich sein", so Pronebner. Individualreisende können ihren separat gebuchten Flug grundsätzlich nur kostenfrei stornieren, wenn das Flughafengelände betroffen bzw. eine Landung nicht möglich ist.
Die ÖAMTC-Juristin empfiehlt außerdem jedem Reisenden, sich vor dem Urlaub beim Außenministerium zu registrieren – so kann im Notfall schnell Kontakt mit den Urlaubern in der Krisenregion und den Angehörigen hergestellt werden. Alle Infos finden sich unter www.reiseregistrierung.at.
Naturkatastrophe am Urlaubsort
Tritt die Gefahr durch eine Naturkatastrophe erst am Urlaubsort ein und die Reise muss deswegen frühzeitig abgebrochen werden, habe der Veranstalter einer Pauschalreise den Rücktransport zu organisieren und zu zahlen. "Eine Preisminderung und somit eine Rückerstattung eines Teils der Reisekosten ist dann möglich", erklärt die Juristin. Für Individualurlauber ermöglichen dann teilweise auch die gängigen Stornoversicherungen einen kostenlosen Abbruch der Reise.
Ob Pauschal- oder Individualreise: Ist eine spontane Rückreise aufgrund einer Sperre des Flughafens nicht möglich und man sitzt fest, müssen die Airline oder der Reiseveranstalter Betreuungsleistungen übernehmen. Die Fluglinien sorgen dann beispielsweise für die Kosten von Mahlzeiten und eventuell einen Hotelaufenthalt. Pauschalreiseveranstalter müssen die Kosten in der Regel für maximal drei Nächte zahlen. Es sei daher empfehlenswert, sich kurzfristig und direkt an die Airline bzw. den Veranstalter zu wenden.


Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.