Asylgesetz-Novelle
Innenausschuss für Pause bei Familiennachzug

- Der Innenausschuss des österreichischen Parlaments hat heute mehrheitlich der von der Koalition vorgeschlagenen "Pause" bei der Familienzusammenführung zugestimmt.
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Der Innenausschuss des österreichischen Parlaments hat heute mehrheitlich der von der Koalition vorgeschlagenen "Pause" bei der Familienzusammenführung zugestimmt. ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten für die Änderung, während die Opposition Kritik äußerte. Die Novelle muss nun nur noch vom Nationalrat beschlossen werden, was wahrscheinlich Ende der Woche passiert.
ÖSTERREICH. Österreich ist einen Schritt näher am Familiennachzug-Stopp: Am Dienstag hatte sich der Innenausschuss merheitlich für die Novelle ausgesprochen, nun muss diese nur noch durch den Nationalrat beschlossen werden. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) betonte, dass die Gesetzesänderung einen wichtigen Schritt zur Entlastung des österreichischen Bildungssystems darstelle. In den letzten Jahren seien mehr als 17.000 Schutzberechtigte nach Österreich nachgezogen, viele davon schulpflichtige Kinder. Dies habe vor allem in Wien zu einer erheblichen Belastung des Schulsystems geführt. Karner verwies auch auf bereits durchgeführte Maßnahmen wie verstärkte DNA-Tests und Dokumentenprüfungen, die zu einer "drastischen Reduktion" der Nachzüge geführt hätten. In der aktuellen Novelle werde dadurch rechtlich abgesichert, dass die Familienzusammenführung per Verordnung vorübergehend ausgesetzt werden könne, wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet sind.

- Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) betonte, dass die Gesetzesänderung einen wichtigen Schritt zur Entlastung des österreichischen Bildungssystems darstelle.
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Lukas Brandweiner (ÖVP) und Andreas Minnich (ÖVP) unterstützten die Novelle, indem sie insbesondere auf die Belastungen der Stadt Wien hinwiesen. Für die Koalition sei das Gesetz ein "richtungsweisendes Signal" zur Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Zusätzliche Maßnahmen
Die Novelle sieht vor, dass die Bundesregierung per Verordnung die Bearbeitung von Anträgen auf Familienzusammenführung aussetzen kann, wenn die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind, heißt es in einer Aussendung. Die Bearbeitungsfrist von sechs Monaten müsse dann nicht mehr eingehalten werden.
Für Minderjährige etwa, bei denen das Recht auf Familienleben nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zwingend geboten ist, sollen jedoch Ausnahmeregelungen gelten. Zudem wurde ein Abänderungsantrag eingebracht, der Übergangsregelungen und Präzisierungen enthält, um das Gesetz klarer und rechtlich sicherer zu gestalten.
Opposition kritisiert "Symbolpolitik"
Die FPÖ bezeichnete die Novelle als "Placebo", das die wahren Probleme im Asyl- und Migrationsbereich nicht anspreche. Gernot Darmann (FPÖ) argumentierte, dass die 17.000 nachgezogenen Personen nur einen Bruchteil der insgesamt 250.000 Migrantinnen und Migranten ausmachten, die in den letzten Jahren nach Österreich gekommen seien. Darmann forderte einen vollständigen Asylstopp und kritisierte, dass die Koalition es nicht wage, eine strengere Grenze zu ziehen. Die FPÖ sah in der Novelle eine Möglichkeit für die "Asylindustrie" und "Schleppermafia", die Regelungen zu umgehen. Reinhold Maier, ebenfalls von der FPÖ, kritisierte die Gesetzesänderung als "Symbolpolitik".
Zwei weitere Initiativen der FPÖ, darunter eine "Asylstopp-Novelle" und die Forderung nach einer Notverordnung zur Verhinderung illegaler Migration, wurden im Ausschuss vertagt. Die FPÖ argumentierte, dass eine komplette Abschottung notwendig sei, um illegale Einreisen zu verhindern und den Missbrauch des Asylsystems zu stoppen.

- gnes-Sirkka Prammer (Grüne) hinterfragte, ob die zuständigen Behörden die richtigen Entscheidungsgrundlagen für die Ausnahmeregelungen hätten. Sie kritisierte die Novelle als unnötig, da bereits wirksame Maßnahmen unter der bestehenden Rechtslage getroffen worden seien.
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Die Grünen äußerten ebenfalls Bedenken, jedoch aus einem anderen Blickwinkel. Agnes-Sirkka Prammer (Grüne) hinterfragte, ob die zuständigen Behörden die richtigen Entscheidungsgrundlagen für die Ausnahmeregelungen hätten. Sie kritisierte die Novelle als unnötig, da bereits wirksame Maßnahmen unter der bestehenden Rechtslage getroffen worden seien. Auch stelle das Gesetz eine "massive Werteumkehr" dar, weil die Antragsstellenden mit der Novelle begründen müssten, warum ihnen ein Grundrecht zustehe.
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