Studierende
Familienbeihilfe wird weiter ohne Leistungsnachweis ausbezahlt

Studierende müssen weiterhin keinen Leistungsnachweis über abgelegte Prüfungen erbringen, um Familienbeihilfe zu beziehen. Das gab Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Sonntag bekannt.

ÖSTERREICH. Der im April 2020 coronavirusbedingt eingeführte Wegfall der Leistungsnachweis-Pflicht für Studierende (oder Schüler und Schülerinnen) als Bedingung für den Erhalt der Familienbeihilfe wird verlängert. Eigentlich wäre diese Maßnahme mit September ausgelaufen, sie soll nun bis März 2021 ausgedehnt werden, gaben das Familien- und Finanzministerium bekannt.

Aschbacher erklärte in einem Statement, von der Aussetzung der Anspruchsüberprüfung um ein weiteres halbes Jahr würden rund 320.000 Anspruchsberechtigte profitieren – nämlich alle jungen Erwachsenen ab 18 Jahren, die Familienbeihilfe beziehen und im Normalfall regelmäßig Nachweise über Schulbesuch oder Studium erbringen müssen.

„Als Familien- und Jugendministerin ist mir die Unterstützung von Familien, aber auch Studierenden ein großes Anliegen“, begründete Aschbacher die Maßnahme. „Damit stellen wir sicher, dass Studierende bedingt durch veränderte Studienbedingungen im Rahmen der Covid-19-Krise die Familienbeihilfe weiter erhalten.“

Die weitere Auszahlung der befristeten Familienbeihilfe bis März erfolge automatisch, ergänzte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Falls in der Zwischenzeit kein Anspruch mehr auf Familienbeihilfe bestehen sollte (etwa weil nach der Schule mit 18 Jahren keine weiterführende Berufsausbildung erfolgt), ist das der Finanzverwaltung mitzuteilen.

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