Von ORF bis Autokosten
Drei neue Volksbegehren können unterschrieben werden

- Mithilfe von Volksbegehren können Wünsche der Bürgerinnen und Bürger im Nationalrat behandelt werden.
- Foto: Romain Dancre/unsplash
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Gleich drei Volksbegehren können unterschrieben werden: Von 31. März bis 7. April 2025 kann online (ID Austria) sowie manuell auf jeder Gemeinde unterschrieben werden: „Autovolksbegehren: Kosten runter!“, „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“ und „Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!
ÖSTERREICH. Volksbegehren sind ein wichtiger Teil der Demokratie: Mit Montag, 31. März ist es möglich, an mehreren Volksbegehren teilzunehmen. „Autovolksbegehren: Kosten runter!“, „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“ und „Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!“ hatten bereits in der Einleitungsphase mehr Unterstützungserklärungen gesammelt als notwendig. Personen, die in dieser Phase des Verfahrens das jeweilige Volksbegehren bereits unterstützt haben, können kein zweites Mal unterschreiben. Die einstige Unterschrift fließt in das Gesamtergebnis ein.
Unterschrieben werden kann entweder online mittels "ID Austria" oder in jeder Gemeinde in einem der dafür eingerichteten Eintragungslokale. Berechtigt sind Personen, die spätestens am letzten Tag des Eintragungszeitraums (7. April 2025) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und zum Stichtag (24. Februar 2025) in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, außerdem muss das 16. Lebensjahres vollendet sein und die Personen dürfen nicht von der Ausübung des Wahlrechts ausgeschlossen sein. Diese Kriterien erfüllen derzeit mehr als 6,3 Millionen Österreicherinnen und Österreicher.
Online-Eintragung mit elektronischer Signatur
Unabhängig von den Öffnungszeiten der Eintragungslokale kann auch mittels elektronischer Signatur (ID Austria) für die Volksbegehren unterschreiben werden. Achtung: Diese Möglichkeit endet aufgrund gesetzlicher Vorgaben am 7. April 2025 um 20 Uhr.
Online-Eintragung ist über folgenden Link möglich: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger.
Bei Fragen stehen unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 20 22 20 die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums zur Verfügung. Diese sind ab 31. März 2025 wochentags (Montag bis Freitag) von acht bis 20 Uhr und am 7. April 2025 von acht bis 21 Uhr erreichbar.
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