Mehrwertsteuer wieder fällig
Was die neuen Regeln für PV-Anlagen bedeuten

Die Mehrwertsteuerbefreiung für kleine Photovoltaik-Anlagen im Privatbereich ist Geschichte.  | Foto: ATB-Becker-Photovoltaik-GmbH
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  • Die Mehrwertsteuerbefreiung für kleine Photovoltaik-Anlagen im Privatbereich ist Geschichte.
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Die geplante Energiewende in Österreich hat einen unerwarteten Dämpfer erhalten. In der ersten Nationalratssitzung für die neue Dreierkoalition wurde die Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen vorzeitig abgeschafft. Damit wird der Nullsteuersatz ab dem 1. April 2025 aufgehoben. Die PV-Branche warnt nun vor einer Rückkehr zu bürokratischen Hürden und damit einhergehender Unsicherheit. Wer jetzt noch von der Befreiung der Umsatzsteuer profitiert, hat sich MeinBezirk angesehen.

ÖSTERREICH. Die Umsatzsteuerbefreiung machte den Kauf einer Hausdach-PV-Anlage bis 35 kWp im vergangenen Jahr so attraktiv wie nie zuvor. So konnte man sich durch diese Maßnahme mehrere tausend Euro ersparen. Aufgrund der Ankündigung der neuen Regierung, diese Förderung zu streichen, bewegte sich die Nachfrage zuletzt im zweistelligen Prozentbereich, sagte die Geschäftsführerin des Bundesverbandes Photovoltaic Austria, Vera Immitzer gegenüber MeinBezirk. "Letztes Jahr wurden über 90 Prozent der PV-Anlagen im privaten Bereich errichtet".

Mittlerweile berichtet die Branche aber von einem starken Einbruch. Bei der Bevölkerung steht wiederum die Frage im Vordergrund, wann der beste Zeitpunkt für eine Installation einer PV-Anlage ist. "Die Situation, die wir jetzt gerade haben ist giftig für die PV-Branche, die in den letzten Jahren gewachsen ist, so Immitzer.

Die Montage muss möglichst schnell abgeschlossen sein, um sich noch die Umsatzsteuer zu ersparen. | Foto: TReinhard/PantherMedia
  • Die Montage muss möglichst schnell abgeschlossen sein, um sich noch die Umsatzsteuer zu ersparen.
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Höhe der Einsparungen nicht nachvollziehbar

Im Gespräch kritisierte Immitzer zudem die Prognose der Regierung von 175 Millionen Euro Einnahmen durch den Wegfall der Steuerbefreiung, da nach ihren Berechnungen höchstens 40 Millionen realistisch seien – vorausgesetzt, der Ausbau der Anlagen würde wie gewohnt weiterlaufen.

Zusätzlich verkomplizieren unklare Förderbedingungen, etwa bei den OeMAG-Investitionszuschüssen, die Beratungssituation in der Branche und könnten den Ausbau bis ins nächste Jahr bremsen, warnte die PV-Expertin. Der erste OeMAG-Fördercall müsste schon am 17.3. starten. Das Wirtschaftsministerium habe ihr mitgeteilt, man müsse sich wegen der Förderhöhe noch regierungsintern absprechen. Es gebe aber noch weitere Förderungen je nach Bundesland.

Wer noch von der Mehrwertsteuerregel profitieren will, muss seine PV-Anlage bis spätestens 31. März 2025 liefern und installieren lassen. | Foto: PV-Austria
  • Wer noch von der Mehrwertsteuerregel profitieren will, muss seine PV-Anlage bis spätestens 31. März 2025 liefern und installieren lassen.
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So wirkt sich die neue PV-Regelung aus

Was bedeutet das jetzt für Balkonkraftwerke und PV-Anlagen?

  • Wer einen Vertrag bis zum 6. März 2025 abgeschlossen hat und die Lieferung/Installation  bis spätestens 31. Dezember 2025 erfolgt, muss keine Umsatzsteuer bezahlen.
  • Wer einen Vertrag bis zum 6. März 2025 abgeschlossen hat, aber die Lieferung oder Installation erst nach dem 31. Dezember 2025 erfolgt: Umsatzsteuer fällig
  • Wenn noch kein Vertrag bis zum 6. März abgeschlossen wurde, aber die Lieferung/Installation bis zum 31. März 2025 erfolgt: Keine Umsatzsteuer fällig
  • Wenn noch kein Vertrag bis zum 6. März abgeschlossen wurde und die Lieferung oder Installation nach dem 31. März 2025 erfolgt: 20 Prozent Umsatzsteuer.

Als ausschlaggebend für die Steuerbefreiung gilt die Übergabe der Solarpaneele bzw. der installierten Anlage an den rechtmäßigen Betreiber. Das Datum des Kaufvertrags, der Rechnungslegung oder des Netzanschlusses ist unerheblich.

Link: Überblick aller PV-Förderungen in den Bundesländern

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Die Mehrwertsteuerbefreiung für kleine Photovoltaik-Anlagen im Privatbereich ist Geschichte.  | Foto: ATB-Becker-Photovoltaik-GmbH
Die Montage muss möglichst schnell abgeschlossen sein, um sich noch die Umsatzsteuer zu ersparen. | Foto: TReinhard/PantherMedia
"Es gibt im Moment eine unglaubliche Verunsicherung und Panik in der Branche", sagt Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria.  | Foto: Fotografie_840
Wer noch von der Mehrwertsteuerregel profitieren will, muss seine PV-Anlage bis spätestens 31. März 2025 liefern und installieren lassen. | Foto: PV-Austria

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