Ab 1. Februar
Ohne Vignette 2025 drohen teils hohe Strafen

Ab 1. Februar 2025 benötigen Autofahrerinnen und Autofahrer die neue Vignette – entweder klassisch als Klebevignette in Seegrün oder digital.  | Foto: Asfinag
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  • Ab 1. Februar 2025 benötigen Autofahrerinnen und Autofahrer die neue Vignette – entweder klassisch als Klebevignette in Seegrün oder digital.
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Mit 31. Jänner verliert die alte, gelbe, Vignette ihre Gültigkeit, dann muss die neue Vignette in "Seegrün" an der Windschutzscheibe kleben, oder in digitaler Form vorhanden sein. 

ÖSTERREICH. Mit Ende Jänner läuft wie gewohnt die alte Jahresvignette ab: Wer dann weiterhin die Mautstraßen des Landes befahren will, muss sich spätestens bis dahin um die neue Vignette für 2025 kümmern: Als Alternative zum Kleben der klassischen Vignette gibt es seit November 2017 auch eine digitale Variante. Die Ein-Tagesvignetten für Pkw und Motorrad sind nur digital erhältlich. Vignetten können an den Vertriebsstellen des ÖAMTC, ARBÖ und ADAC, in Tankstellen und Trafiken sowie an den ASFINAG Mautstellen gekauft werden. Erstmals kostet die Jahresvignette mehr als 100 Euro:

  • Jahresvignette PKW: 103,80 Euro
  • 2-Monatsvignette PKW: 31,10 Euro
  • 10-Tages-Vignette PKW: 12,40 Euro
  • 1-Tagesvignette PKW: 9,30 Euro (Nur digital erhältlich)
  • Jahresvignette Motorrad: 41,50 Euro
  • 2-Monats-Vignette Motorra: 12,40 Euro
  • 10-Tages-Vignette Motorra: 4,90 Euro
  • 1-Tagesvignette Motorrad: 3,70 Euro (Nur digital erhältlich)

Vignette 2025 – digital oder als Klebevignette?


Alte Vignette richtig entfernen

Die Vignette muss auf eine saubere und trockene Stelle an der Windschutzscheibe geklebt werden, informiert der ÖAMTC. Eine schief aufgeklebte Vignette sollte nicht mehr entfernt werden. Die alte Vignette sollte rechtzeitig entfernt werden, mehr als zwei Vignetten sollten sich nicht an der Windschutzscheibe befinden.

ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka:

"Die gültige Vignette muss vollständig von der Trägerfolie abgelöst und gut sichtbar innen auf der Windschutzscheibe aufgeklebt werden – empfohlen wird links oben auf der
Windschutzscheibe oder im Bereich des Rückspiegels. Die Vignette darf keinesfalls im Tönungsstreifen angebracht werden"

Beim Entfernen der alten Vignette muss die Windschutzscheibe im Bereich der aufgeklebten Vignette gesäubert werden, anschließend wird eine Vignettenecke mit dem Fingernagel angehoben und abgelöst. Klebereste sollen gut angefeuchtet werden, dann kurz einwirken lassen und mit feuchtem Reinigungslappen abreiben – der Klebstoff ist wasserlöslich.

Wichtig: bei kalten Temperaturen die Vignette nicht von der kalten, gefrorenen Windschutzscheibe lösen - zuerst Scheibe mittels Defrosterdüsen auf normale Temperatur aufheizen.

Strafen für falsch geklebte Vignetten

Die Vignettenpflicht wird von Polizei und ASFINAG kontrolliert. Zusätzlich werden Kameras zur Kontrolle von Vignetten und digitalen Vignetten eingesetzt. Wer die Klebevorschriften nicht beachtet oder ohne Vignette fährt, muss laut ÖAMTC mit einer Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro oder - wenn nicht sofort bezahlt wird - mit einer Geldstrafe von mindestens 300 Euro rechnen. Die Strafe ist auch mit Kreditkarte bei den Organen der Straßenaufsicht und Zollwache möglich zu zahlen. Wer dieser Zahlung nicht nachkommt, dem droht ein Verwaltungsstrafverfahren: Der Strafrahmen beträgt bis zu 3.000 Euro.  

ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka:

"Sollte es dennoch passieren, dass die Jahresvignette falsch geklebt wird, so kann im Zeitraum von 1.12. bis 31.03. an den ÖAMTC-Dienststellen ein Antrag auf eine Ersatzvignette gestellt werden. Die neue Vignette wird auch gleich ausgehändigt"

Ausnahmen von der Vignetten-Pflicht

Die Vignettenpflicht gilt auf allen Mautstraßen des Landes, vier Straßenabschnitte sind davon ausgenommen: 

  • Die Mautstrecke A 1 Westautobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord.
  • Die Mautstrecke A 12 Inntalautobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd.
  • Die Mautstrecke A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems.
  • Die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn (im Bau)

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