Wegen Coronavirus
In Österreich werden die Medikamente knapp

Aber auch das Coronavirus in China macht sich am Pharma-Markt bemerkbar: Arzneimittel werden knapp. | Foto: Symbolfoto, Pixabay
  • Aber auch das Coronavirus in China macht sich am Pharma-Markt bemerkbar: Arzneimittel werden knapp.
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Weil die Produktionsstätten in China liegen, könnte es demnächst zu Medikamentenengpässen in Österreich kommen. Aktuell sorgt schon die Tatsache, dass Großhändler die Medikamente lieber ins Ausland verkaufen, da dort bessere Preise erzielt werden, für nicht verfügbare Medizinprodukte in Österreich. Ein neues Gesetz soll dem nun den Riegel vorschieben.

ÖSTERREICH. Wer unlängst ein Rezept in der Apotheke einlösen wollte, kennt das: "Momentan ist das Medikament nicht verfügbar", hört man an der Theke immer öfter. Tatsächlich wird die Liste der in Österreich nicht lieferbaren Medikamente immer länger. Das bestätigt jetzt die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Als Grund sieht man unter anderem die Situation am Pharma-Markt: Immer mehr Medikamente sind in der Hand von einigen wenigen Großhändlern, die lieber ins Ausland verkaufen, da sie dort bessere Preise erzielen können.
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Coronavirus Ursache für Medikamentenknappheit

Aber auch das Coronavirus in China macht sich am Pharma-Markt bemerkbar: Denn viele Produktionsstätten sind in der vom Coronavirus betroffenen Region. Ausgangssperren und Arbeitseinschränkungen tun ihr Übriges: Medikamente können nicht produziert werden, Wirkstoffe nicht hergestellt, Lieferengpässe sind die Folge, die Medikamentenknappheit ist vorprogrammiert.

"Schutzmasken sind bei uns ausverkauft"

Neue Verordnung im April

Zumindest gegen die Preisschlacht will man nun in Österreich vorgehen. Damit Medikamente weiterhin im Inland bleiben und nicht teurer ins Ausland verkauft werden, will man nun mittels neuer Verordnung entgegensteuern: Demnach soll es Großkonzernen verboten sein, in Länder die teilweise besser zahlen, zu verkaufen. Alexander Herzog, Generalsekretär der freiwilligen Interessenvertretung der österreichischen Pharmaindustrie Pharmig, zeigt sich erfreut: „Das ist ein wichtiger Schritt für die Arzneimittelversorgung in Österreich." Konkret sollen bei einer voraussichtlichen Nicht-Lieferfähigkeit eines Arzneimittels ab zwei Wochen dies dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen gemeldet werden und unterliegen dann einem temporären Exportverbot. „Dies ist ganz im Sinne der österreichischen Patienten, denn damit gilt: Österreich zuerst“, so Herzog. "Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir hiermit einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz in der Arzneimittelversorgung leisten und sich hoffentlich auch die Situation der Lieferprobleme in Zukunft entspannt“, so Herzog. Die Verordnung tritt mit 1. April 2020 in Kraft.

Quellen:
Verordnung über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung

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