Signa-Gründer schweigt
Untersuchungshaft über René Benko verhängt

- Nachdem René Benko am Donnerstag festgenommen worden war, verhängte das Landesgericht für Strafsachen Wien am Freitagnachmittag die Untersuchungshaft über den Signa-Gründer.
- Foto: Marcel Kusch / dpa / picturedesk.com
- hochgeladen von Dominique Rohr
Nachdem René Benko am Donnerstag festgenommen worden war, verhängte das Landesgericht für Strafsachen Wien am Freitagnachmittag die Untersuchungshaft über den Signa-Gründer. Als Haftgründe werden Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr angenommen.
ÖSTERREICH. Benko wurde am Donnerstag in Innsbruck aufgrund einer Festnahmeanordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) festgenommen und noch am späten Nachmittag in die Justizanstalt Wien Josefstadt überstellt. Bei seiner Einvernahme am Freitag machte Benko – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – im Beisein seines Verteidigers "keine Angaben zu den Vorwürfen", betont das Landesgericht für Strafsachen in einer Aussendung.

- René Benko wurde in die JA Josefstadt überstellt.
- Foto: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
- hochgeladen von Thomas Fuchs
Das Gericht geht von dringendem Tatverdacht und vom Vorliegen von Verdunkelungs- und
Tatbegehungsgefahr aus, weshalb die Untersuchungshaft verhängt wurde. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Das Landesgericht für Strafsachen erklärt, dass dem Antrag der WKStA auf Verhängung der Untersuchungshaft "unter anderem der Vorwurf der Untreue und der betrügerischen Krida zugrunde" lieft.
Das wirft die WKStA Benko vor:
Unabhängig vom Tat- oder Wohnort ist nun das Landesgericht für Strafsachen Wien für Ermittlungsverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zuständig. Auf eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien wurde verzichtet. Spätestens bis Freitag, 7. Februar, ist über die Fortsetzung der Untersuchungshaft zu entscheiden.
Neue Umstände sorgten wohl für Festnahme
Im "Ö1-Morgenjournal" am Freitag erklärte Wirtschaftsrechtsprofessor Robert Kert, wann eine Untersuchungshaft erforderlich ist bzw. wann nicht: "Wenn jetzt nicht wirklich ein dringender Verdacht vorliegt, dass jemand Unterlagen beiseite schafft, dass er flüchten möchte, dass er weiterhin die Tat begeht, ist es an sich auch nicht unbedingt erforderlich, dass man dann Untersuchungshaft verhängt." Im Rückkehrschluss heißt das wohl, wenn Untersuchungshaft verhängt würde, müsste die WKStA etwas wirklich Gewichtiges gegen Benko in der Hand haben.
Interessant sei dem Rechtsexperten zufolge, dass man es, obwohl das Verfahren schon eine geraume Zeit dauert, erst jetzt für erforderlich gehalten hat, Untersuchungshaft zu verhängen. "Jetzt muss es Umstände geben, die die WKStA doch dazu veranlasst haben, die Untersuchungshaft zu beantragen. Anders ist es kaum erklärbar, dass es jetzt diese Änderung im Verlauf dieses Verfahrens gibt", so Kert.
Für René Benko gilt die Unschuldsvermutung.



Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.