Elf unerlaubte Klauseln
Bis zu 400 Euro zurück für X-Jam-Kunden

- Elf unzulässige Klauseln: X-Jam Kundinnen und Kunden bekommen bis zu 400 Euro zurück.
- Foto: DocLX
- hochgeladen von Bettina Homonnai
X-Jam-Kundinnen und -Kunden können jetzt Geld zurückfordern. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied, dass jahrelang unerlaubte Gebühren und Zusatzentgelte eingehoben wurden. Die Arbeiterkammer (AK), die das Unternehmen klagte, spricht von mehreren hundert Euro pro betroffener Person.
ÖSTERREICH. Elf Klauseln hatte die AK im Jahr 2022 des X-Jam-Maturareiseanbieters DocLX Travel Events GmbH geklagt und allesamt sind sie rechtswidrig. Dazu gehört etwa ein "Green-Beitrag" für ohnehin im Vertrag inkludierte Leistungen und eine 40 bis 95 prozentige Stornopauschalgebühr ohne Hinweis auf das kostenlose Rücktrittsrecht im Falle außergewöhnlicher Umstände.
Zuschläge bis zu 39 Euro unzulässig
Der "Green-Beitrag" in Höhe von zehn Euro sowie der "Peak Week-Zuschlag", der 39 Euro beträgt, wurde vom OGH als unzulässig beurteilt. Problematisch am "Green-Beitrag" war, dass darin eine Leistung abgegolten wurde, die im Regelfall ohnehin mit dem Vertrag erfüllt wird, beispielsweise die Müllentsorgung im Hotel.
Beim "Peak Week-Zuschlag" handelt es sich um ein erhöhtes Entgelt für einen gewissen Reisezeitraum, zu dem besonders viele Besucherinnen und Besucher erwartet werden. Ein solcher Zuschlag kann nicht wirksam im Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart werden. Beides sie gröblich benachteiligend urteilte der OGH.
Betroffene bekommen bis zu 400 Euro retour
Die intransparente Stornoklausel und die Bearbeitungsgebühren für Ersatzreisende fiel ebenfalls dem Höchstgericht zum Opfer. DocLX verrechnete Stornopauschalen zwischen 40 und 95 Prozent, ohne auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen hinzuweisen.
Die Klausel erweckte den Eindruck, dass ein Rücktritt nur gegen eine Gebühr möglich wäre. Grundsätzlich hätten Reisende aber bei außergewöhnlichen Umständen, wie einer Epidemie oder Naturkatastrophen, die eine Reise unmöglich machen, das Recht auf eine kostenlose Stornierung. In den Fällen, die der AK vorliegen, geht es um Stornokosten in der Höhe von 300 bis 400 Euro pro Person. Mit einem Musterbrief der AK können Betroffene ihr Geld zurückfordern.
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