„Bleiben Sie zuhause!“
Was tun, bei lästig lauten Nachbarn?

Probleme mit den Nachbarn? Das Beste bei Konflikten mit Nachbarn ist natürlich, wenn man sich mit ihnen aussprechen kann und gemeinsam eine Lösung findet. | Foto: Pixabay
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„Bleiben Sie zuhause“, hieß und heißt es immer noch in der Corona-Pandemie. Doch wie soll man es zuhause aushalten, wenn einen die Nachbarn mit Lärm, Gestank und sonstigen Immissionen quälen?

ÖSTERREICH. Dass man in Zeiten von Homeoffice, Lockdowns und Co. mehr von seinen Nachbarn mitbekommt, als man sich wünscht, ist wohl unvermeidbar. Doch was muss man dulden und was nicht? Und wie verhält man sich in gemeinschaftlich genutzten Flächen und Räumen richtig? Gilt dort Maskenpflicht, ein Abstand von zwei Metern in der Waschküche oder der hauseigenen Garage? Gute Frage, der Experte von  FindMyHome.at  Benedikt Gabriel findet Antworten: „Grundsätzlich ist die Hausverwaltung dazu verpflichtet, die geltende Maßnahmenverordnung einzuhalten“, so Gabriel. So weise etwa „Wiener Wohnen“ explizit darauf hin, dass im Gemeindebau in engen, öffentlich zugänglichen Räumen, wie beispielsweise den Eingangsbereichen und Aufzügen, ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist und Abstand gehalten werden muss.

Maskenpflicht im Waschkeller

Aber wie ist das in Häusern mit Wohnungseigentum und bei Mehrparteienhäusern? Laut Gabriel werde hier an die Eigenverantwortung der Bewohner appelliert, die Gemeinschaftsräume maßnahmenkonform zu nutzen. Die Hausverwaltung spricht gegebenen falls Empfehlungen aus. Gabriel: „Theoretisch wäre im Rahmen einer Hausordnung etwa eine verpflichtende Mund-Nasen-Schutz-Regelung denkbar. Praktisch wird allerdings aufgrund des Eingriffs in die höchstpersönlichen Rechte der Anwohner davon abgesehen.“
 

Baulärm ist  jetzt häufig

Lärmemissionen nennen Juristen jenen Zustand, wenn man dem Nachbarn beim Feiern zuhören kann. Ob laute Musik, Geschrei, Poltern oder Bohrgeräusche durch die nun häufige stattfindenden Renovierungsarbeiten, in Zeiten von Homeoffice und Homeschooling wäre eine ruhige Umgebung wünschenswert, ist aber faktisch unmöglich. Vor allem in Mehrparteihäusern, wo mehrere Bewohner auf engstem Raum zusammenleben, entsteht zwangsmäßig eine nicht vermeidbare Lärmkulisse, die sich auf Dauer allerdings zur Belastung entwickeln kann.

Gabriel: „Dass man in Zeiten von Homeoffice, Lockdowns und Co. mehr von seinen Nachbarn mitbekommt, als man sich wünscht, ist wohl unvermeidbar. Umso wichtiger ist es, sich als Bewohner um ein rücksichtsvolles Miteinander zu bemühen und somit einen Nachbarschaftsstreit im Vorfeld zu vermeiden.“
  • Gabriel: „Dass man in Zeiten von Homeoffice, Lockdowns und Co. mehr von seinen Nachbarn mitbekommt, als man sich wünscht, ist wohl unvermeidbar. Umso wichtiger ist es, sich als Bewohner um ein rücksichtsvolles Miteinander zu bemühen und somit einen Nachbarschaftsstreit im Vorfeld zu vermeiden.“
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Kinderlärm ist rechtskonform

Rechtsanwalt Wilhelm Huck weiß, wann’s zu viel ist: „Lärm ist insoweit untersagt, wenn er sowohl das nach örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreitet als auch die ortsübliche Nutzung beeinträchtigt. Ob eine unzumutbare Belästigung vorliegt, hängt von den jeweiligen Umständen ab. So wird beispielsweise Lärm von spielenden Kindern oder Baulärm im städtischen Raum in der Regel als ortsüblich eingestuft. Stundenlange Bandproben hingegen können als Beeinträchtigung eingeordnet werden.“ Wer wiederholtem und unzumutbarem Lärm ausgesetzt ist, sollte dies sorgfältig dokumentieren und eine Anzeige in Erwägung ziehen, wenn ein persönliches Gespräch nicht weiterhilft.
 

Wer wiederholtem und unzumutbarem Lärm ausgesetzt ist, sollte dies sorgfältig dokumentieren und eine Anzeige in Erwägung ziehen, wenn ein persönliches Gespräch nicht weiterhilft. | Foto: Pixabay
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Zigarettenqualm für fünf Stunden ok

Zu allen Geruchsemissonen gehören, wenn der Gestank vom Nachbarn in die eigene Wohnung wandert, Zigarettenqualm ist dafür etwa ein Beispiel, das sich zur Belästigung entwickeln kann. Vor allem Rauchpausen, die im Homeoffice meist am Balkon verbracht werden, können für Ärgernis bei den umliegenden Wohnparteien sorgen. Huck: „Zigarettenrauch wird grundsätzlich als ortsüblich eingestuft. Allerdings kann sich eine Belästigung aus der Dauer des Rauchens, der Intensität und insbesondere der Lage der Wohnungen zueinander ergeben. Ab fünfeinhalb Stunden wahrnehmbaren Zigarettengeruch liegt auch rechtlich gesehen eine wesentliche Beeinträchtigung vor, bei der man tätig werden sollte.“
 

Vor allem Rauchpausen, die im Homeoffice meist am Balkon verbracht werden, können für Ärgernis bei den umliegenden Wohnparteien sorgen.  Ab fünfeinhalb Stunden wahrnehmbaren Zigarettengeruch liegt auch rechtlich gesehen eine wesentliche Beeinträchtigung vor. | Foto: Pixabay
  • Vor allem Rauchpausen, die im Homeoffice meist am Balkon verbracht werden, können für Ärgernis bei den umliegenden Wohnparteien sorgen. Ab fünfeinhalb Stunden wahrnehmbaren Zigarettengeruch liegt auch rechtlich gesehen eine wesentliche Beeinträchtigung vor.
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Nachbarn wird man selten los

Gabriel: „Dass man in Zeiten von Homeoffice, Lockdowns und Co. mehr von seinen Nachbarn mitbekommt, als man sich wünscht, ist wohl unvermeidbar. Umso wichtiger ist es, sich als Bewohner um ein rücksichtsvolles Miteinander zu bemühen und somit einen Nachbarschaftsstreit im Vorfeld zu vermeiden.“ Schließlich sind die Nachbarn auch noch nach der Corona-Pandemie seine Nachbarn.

Probleme mit den Nachbarn, was tun?

Das Beste bei Konflikten mit Nachbarn ist natürlich, wenn man sich mit ihnen aussprechen kann und gemeinsam eine Lösung findet. Sinnvoll ist es auch, sich über die Rechtslage zu informieren. Ansprechstelle dafür sind neben Rechtsanwälten auch rechtlich geschulte Personen an den Bezirksgerichten, die am Amtstag - jeweils ein (Halb-) Tag in der Woche – für unentgeltliche Rechtsauskünfte zur Verfügung stehen. Aber auch das örtliche Gemeindeamt und die Bezirkshauptmannschaft (bzw das Magistrat) sowie die Sicherheitsbehörden (Polizei) können Ansprechpartner bei Nachbarschaftskonflikten sein.
Hier geht's zur Borschüre der Arbeiterkammer bezüglich Nachbarschaftsstreit

Nerven deine Nachbarn?
Probleme mit den Nachbarn? Das Beste bei Konflikten mit Nachbarn ist natürlich, wenn man sich mit ihnen aussprechen kann und gemeinsam eine Lösung findet. | Foto: Pixabay
Gabriel: „Dass man in Zeiten von Homeoffice, Lockdowns und Co. mehr von seinen Nachbarn mitbekommt, als man sich wünscht, ist wohl unvermeidbar. Umso wichtiger ist es, sich als Bewohner um ein rücksichtsvolles Miteinander zu bemühen und somit einen Nachbarschaftsstreit im Vorfeld zu vermeiden.“
Vor allem Rauchpausen, die im Homeoffice meist am Balkon verbracht werden, können für Ärgernis bei den umliegenden Wohnparteien sorgen.  Ab fünfeinhalb Stunden wahrnehmbaren Zigarettengeruch liegt auch rechtlich gesehen eine wesentliche Beeinträchtigung vor. | Foto: Pixabay
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