Getränkeverpackungen
Einwegpfand bringt Neuerungen für Komsumenten

- Start für das Pfandsystem: 25 Cent für jede zurückgebrachte Plastikflasche oder Aludose.
- Foto: Branislav Rohal
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Ab 1. Jänner 2025 startet in Österreich das neue Einwegpfand in Höhe von je 25 Cent auf Plastikflaschen und Getränkedosen. Mit der Einführung der neuen Pfandregelung setzt Österreich einen wichtigen Meilenstein in Richtung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Ziel ist es, im ersten Jahr eine Rücklaufquote von 80 Prozent zu erreichen, die bis 2027 auf 90 Prozent steigen soll.
ÖSTERREICH. Mit Jänner 2025 startet in Österreich das neue Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall. Für all diese Verpackungen fällt bei der Rückgabe ein Pfand an, wenn sie eine Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter ausweisen. Ausnahmen vom Pfandsystem gibt es z.B. für Tetrapak, Milch- und medizinische Produkte oder auch für Sirup.
Wo Einwegpfand gilt
Dieses Einwegpfand gilt nicht nur beim Einkauf im Geschäft, sondern auch im Onlinehandel, bei Automaten und Essenslieferungen. Gastronomiebetriebe, in denen vor Ort konsumiert wird und Getränke nicht mitgenommen werden (zB Restaurant, Kaffeehaus, Club, Diskothek, Bar), müssen den Pfandbetrag nicht weiterverrechnen und sind auch nicht zur Rücknahme verpflichtet. Diese Ausnahme gilt nicht bei Gastro mit Take-away.
Keine zerbeulten Dosen und Flaschen
Erkennbar sind Einwegpfandprodukte am Pfandlogo. Bei der ordnungsgemäßen Rückgabe erhält man das eingesetzte Geld zurück. Der Rücknahmeautomat überprüft zuvor, ob das Produkt Teil des Pfandsystems und in einem adäquaten Zustand ist. Wenn ja, gibt der Automat einen Gutschein mit dem Pfandbetrag aus, den man an der Kasse einlösen kann. Leere Kunststoffflaschen können mit oder ohne Verschluss zurückgebracht werden. Das hat keinen Einfluss auf die Pfandauszahlung.

- Das neue Pfandkreislauf-System, wie es ab Jänner 2025 auf Social Media beworben werden soll.
- Foto: EWP
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Fast überall Rückgabemöglichkeit
An allen Verkaufsstellen, an denen Getränke mit Pfandlogo erhältlich sind, muss auch die Rücknahme dieser Verpackungen möglich sein. Automaten müssen in der Lage sein, alle im Umlauf befindlichen Flaschen und Dosen zurückzunehmen. Kleine Geschäfte ohne Automaten müssen nur die Verpackungen zurücknehmen, die auch zum Verkauf angeboten werden, und lediglich in der Menge, die üblicherweise an einzelne Kundinnen und Kunden verkauft wird.
Achtung: Flaschen und Dosen, die im Ausland gekauft wurden, können in Österreich nicht zurückgegeben werden.
Leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar – so muss die Flasche oder Dose zurückgegeben werden.
Sind Barcode und Pfandlogo auf der Etikette nicht mehr lesbar, sind die Verpackungen für die neue Kreislaufwirtschaft verloren.
Ziel: Sammelquote von 90 Prozent
Das Einwegpfandsystem stellt sicher, dass Getränkeverpackungen nicht in der Natur landen, sondern sauber gesammelt und anschließend optimal recycelt werden. Jährlich werden bis zu 2,2 Milliarden Flaschen und Dosen erwartet. Dadurch werden nicht nur die EU-Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft erfüllt, sondern sogar übertroffen. Bis 2027 soll eine Sammelquote von mindestens 90 Prozent erreicht, womit noch vor 2029 die EU-Vorgaben erfüllt werden. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH, die das Pfandsystem betreibt.
Zusammenfassung Einwegpfand
- Ab 1.1. 2025 werden alle geschlossenen Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Diese sind durch das Pfandlogo gekennzeichnet.
- Ausgenommen sind Getränkeverbundkartons, Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff, Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und verwendet werden,
- die Getränkearten von Milch- und Milchprodukten. Nicht bepfandet werden auch Sirupe, da diese zwar in weitestem Sinne Getränke sind, aber nicht zum unmittelbaren Verzehr gedacht sind.
- Alle Getränkeverpackungen, die dem Einwegpfand unterliegen, sind sichtbar mit dem Pfandlogo gekennzeichnet.
- Einwegpfand-Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie ausgegeben wurden. Ausgenommen sind Getränkeautomaten und Post- und Paketzusteller. An frequentierten Plätzen (wie z.B. Einkaufszentren oder Einkaufsstraßen) können aber auch gemeinsame Rücknahmestellen eingerichtet werden. Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder wird über Rücknahmeautomaten abgewickelt.
- Bei der manuellen Rücknahme haben die Betreiber:innen nur die Getränkeverpackungen in der üblichen Verkaufsmenge und Füllmenge zurückzunehmen.
- Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass das östereichische Pfandlogo und der Barcode deutlich erkennbar sind. Die Verpackung muss leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig vorhanden und lesbar sein. Nur so kann erkannt werden, ob es sich um eine Flasche oder Dose handelt, die im österreichischen Pfandkreislauf geführt wird.
- Wird die Verpackung abgelehnt, kann kein Pfand ausbezahlt werden. Bitte entsorgen Sie die Verpackung in der nächsten gelben Tonne oder im gelben Sack.
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