Burgenlands gesetzliche Feiertage
Die Diskussion rund um den Karfreitag

- Der Karfreitag sorgt seit 2019 immer wieder für Diskussionen, denn seit einigen Jahren ist er ein persönlicher Feiertag. Landesbedienstete im Burgenland müssen an diesem Tag jedoch nicht arbeiten.
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Obwohl der Karfreitag in Österreich kein gesetzlicher Feiertag mehr ist, gibt es im Burgenland eine Sonderregelung: Im Vorjahr bestätigte das Land erneut, dass Landesbedienstete auch weiterhin am Karfreitag dienstfrei haben – aus Respekt vor der christlich geprägten Tradition des Bundeslandes, doch wer hat wirklich am Karfreitag frei? Welche Regelungen gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie etwa die Schülerschaft?
BURGENLAND. Der Karfreitag gilt als „persönlicher“ Feiertag, auch im Burgenland. Das bedeutet, will man etwa als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aus religiöser Überzeugung diesen Tag zelebrieren und von der Arbeit freihaben, muss man dafür Urlaub nehmen. Aufgrund der religiösen und traditionsreichen Vorgeschichte des Bundeslandes hat man sich im Burgenland jedoch dazu entschlossen, dass Landesbedienstete nach wie vor am Karfreitag freihaben. Doch wen betrifft das und wer hat tatsächlich am Karfreitag im Burgenland frei?

- Mit diesem Transparent vor der Stadtpfarrkirche St. Xaver in der Leobener Innenstadt wollte man beispielsweise in der Steiermark im Vorjahr auf das Anliegen aufmerksam machen und den Karfreitag wieder als gesetzlichen Feiertag einführen.
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Karfreitag und der Europäische Gerichtshof
Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, in Österreich galt der Karfreitag von 1955 bis 2018 als gesetzlicher Feiertag für Angehörige der Evangelisch-lutherischen, Evangelisch-reformierten, Evangelisch-methodistischen und Altkatholischen Kirche, bis ein nicht-evangelischer Arbeitnehmer vor den Europäischen Gerichtshof (EUGH) zog.
Dabei klagte er den Feiertagszuschlag ein, welchen Evangelistinnen und Evangelisten bis zum Jahr 2018 in Österreich erhielten. Die damalige ÖVP-FPÖ Bundesregierung strich daraufhin den Karfreitag als Feiertag – für alle. Statt des gesetzlichen Feiertags Karfreitags können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit damals, unabhängig ihrer Konfessionszugehörigkeit, einmal pro Urlaubsjahr einen freien Tag selbst bestimmen.
Seit 2019 gilt der Karfreitag also als persönlicher Feiertag, was seither etwa vonseiten der SPÖ Burgenland kritisiert wird. „Es gibt von uns jedenfalls weiterhin volle Unterstützung für die Bestrebungen, den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag für alle wiedereinzuführen“, betont etwa Roland Fürst, SPÖ-Klubobmann im Burgenland.
Was wird am Karfreitag gefeiert?
Am Karfreitag gedenken Christinnen und Christen der Kreuzigung und des Todes Jesu Christi. Es ist ein stiller Feiertag, der besonders durch Trauer und Besinnung geprägt ist. Für die evangelische Kirche ist Karfreitag der wichtigste Feiertag, da im Leiden und Sterben Jesu die zentrale Botschaft von Erlösung und Gnade sichtbar wird.Das Burgenland hat den höchsten Anteil (10,5 Prozent) an Evangelistinnen und Evangelisten, im Vergleich zu allen anderen Bundesländern. Österreichweit liegt der Anteil bei rund drei Prozent. Im Vorjahr beging die evangelische Kirche Burgenland das 100. Jubiläum der Superintendenz. Dies nahm die Landesregierung hierzulande zum Anlass, die eng verwobene Geschichte des Landes und der evangelischen Kirche zu betonen. Zudem wurde der Karfreitag im "Zukunftsplan Burgenland" festgelegt: „Angesichts der christlich geprägten Tradition im Land hält die Landesregierung an ihrem Bekenntnis fest, den Karfreitag weiterhin als Feiertag im Landesdienst zu führen". "Bestrebungen der evangelischen Kirche, den Karfreitag wieder als gesetzlichen Feiertag einzuführen, werden vom Land Burgenland unterstützt", heißt es auf Nachfrage von MeinBezirk.

- Der Karfreitag ist ein stiller Feiertag, der besonders durch Trauer und Besinnung geprägt ist.
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Karfreitag als Feiertag am Land
Der Karfreitag ist auch weiterhin kein gesetzlicher, sondern ein persönlicher Feiertag in Österreich. Evangelische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich an diesem Tag, der heuer auf den 18. April fällt, einen Urlaubstag nehmen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen dies nicht verhindern. Doch wer wirklich freihaben will, muss früh dran sein, denn der Urlaub muss drei Monate im Voraus beantragt werden – schriftlich, mit Unterschrift. Die einseitige Urlaubsbekanntgabe kann beispielsweise durch eingeschriebenen Brief oder von Arbeitgeberin oder Abreitgeber bestätigter Übergabe erfolgen.
Für Landesbedienstete im Burgenland gilt dies nicht. Hier gilt der Karfreitag weiterhin als Feiertag – auch für die meisten Gemeindebediensteten. Bei Schülerinnen und Schülern sowie Lehrpersonal sieht die Sache etwas komplizierter aus, denn bei Landesschulen gilt generell der Karfreitag als Feiertag, bei Bundesschulen (etwa weiterführende Schulen) nicht. Jedoch fällt der Karfreitag ohnehin in die Osterferien, womit Schülerschaft sowie Lehrkräfte im Burgenland ohnehin freihaben. Burgenländische Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen haben am Karfreitag auf gesetzlicher Basis geschlossen.
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