Tipps vom Experten: Richtiges Verhalten in der Begegnungszone
ZWETTL. Die Begegnungszone in Zwettl ist Realität. Das Wissen über das richtige Verhalten als Verkehrsteilnehmer – sowohl Autofahrer als auch Fußgänger – ist jedoch noch nicht ausreichend kommuniziert worden. Die BEZIRKSBLÄTTER haben deshalb Tobias Purkarth, Inhaber der Fahrschule Dolejschi gebeten, die wichtigsten Fakten zu erläutern.
Grundsätzlich sind alle Verkehrsteilnehmer einer Begegnungszone gleichberechtigt. Es gelten KEINE gesonderten Vorrangregeln zwischen Fußgängern/Radfahrern und Autofahrern. Es ist viel mehr so, dass mit Bedacht und Verkehrssinn gefahren/gegangen werden muss.
Autofahrer dürfen Fußgänger nicht gefährden, Fußgänger dürfen Autofahrer nicht mutwillig behindern.
Verhalten Autofahrer:
- Im Zweifelsfall sollte natürlich angehalten werden und Fußgänger/Radfahrer das Überqueren ermöglicht werden (--> KEINE Pflicht, allerdings bei einem Unfall ist der schwächere Verkehrsteilnehmer grundsätzlich im Vorteil).
- Seitliche Abstände zu parkenden Fahrzeugen und Einrichtungen neben oder auf der Fahrbahn einhalten (--> mind. 1m)
- Die Geschwindigkeit von 20km/h sollte auf keinen Fall überschritten werden (--> Verkehrssicherheit)
- Wenn in der Begegnungszone viel Fußgängerverkehr/Radfahrerverkehr ist, sind 20km/h eigentlich zu schnell.
- Kinder dürfen die Fahrbahn IMMER überqueren (= besonders geschützt §29a StVO)
Verhalten Fußgänger/Radfahrer:
- Fußgänger und Radfahrer dürfen die GESAMTE Fahrbahn benutzen, dürfen aber den Fahrzeugverkehr nicht mutwillig behindern (=unnötig auf der Fahrbahn verweilen)
- Fußgänger haben die Fahrbahn in angemessener Eile zu überqueren (streng genommen gilt das nicht in der Begegnungszone)
Begegnungszonen sollten Verkehrsflächen sein, wo ALLE Verkehrsteilnehmer aufeinander Acht geben. Genau für solche Verkehrsflächen sollte Jeder einen ausgeprägten Verkehrssinn haben, damit Gefahrensituationen erkannt und vermieden werden können.
Mehr zum Thema: Zwettler Begegnungszone: Jeder zweite Autofahrer zu schnell unterwegs
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