Hinweis
Behindertenparkplätze beim ZwettlBad sind freizuhalten

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- hochgeladen von Jana Urtz
ZWETTL. Seitens unserer Leser erreichte uns der Hinweis, dass die Behindertenparkplätze vor dem ZwettlBad immer wieder widerrechtlich genutzt werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese beiden Parkplätze ausschließlich für Personen mit gültigem §29b Ausweis gedacht sind, und Zuwiderhandlungen rechtliche Konsequenzen haben können.
Der Strafrahmen für einen Verstoß beträgt bis zu 726 Euro. Zudem kann das Abschleppen des fälschlich geparkten Autos erfolgen.
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