Parken mit abgelaufenem Behindertenausweis vorerst straffrei

- <b>Parken mit abgelaufenem</b> Behindertenausweis ist bis Ende April straffrei.
- Foto: Screenshot/Sozialministeriumservice
- hochgeladen von Nina Meißl
WELS. Bis Ende April wird es in der Welser Gebührenzone keine Parkstrafen für abgelaufene Behindertenausweise geben. Ende Dezember 2015 verloren alle österreichischen Behindertenausweise, die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit. Auch, wenn die Gründe für den Besitz dieses Dokuments weiter bestehen, müssen die Betroffenen beim zuständigen Sozialministeriumservice (ehemaliges Bundessozialamt) um eine Neuausstellung ansuchen. "Da Behindertenausweise das kostenlose Parken in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen ermöglichen, müssten die Besitzer der abgelaufenen Ausweise nun auch in Wels Parkgebühren bezahlen", sagt der für die Parkraumbewirtschaftung zuständige Stadtreferent Gerhard Kroiß, der fortfährt: "Da die Betroffenen leider vom Sozialministeriumservice nicht über das Auslaufen ihres Ausweises informiert wurden, habe ich die Weisung erteilt, dass in diesen Fällen bis 30. April in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen nicht gestraft wird." In Wels besitzen rund 230 Personen einen abgelaufenen Ausweis.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.