Reisewarnung Tirol
COVID-19 Sondermaßnahmen ab 12. Februar 2021

- Ab 12. Feber gilt die Covid-19-Virusvariantenverordnung. Das heißt, um aus Tirol auszureisen, benötigt man ein negatives Coronatestergebnis.
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TIROL. Ab 12. Feber gilt die Covid-19-Virusvariantenverordnung. Das heißt, um aus Tirol auszureisen, benötigt man ein negatives Coronatestergebnis.
Virusvariantenverordnung gültig ab 12. Feber
Aufgrund des gehäuften Auftretens der Mutationen des Coronavirus in Tirol hat der Gesundheitsminister für Tirol die Covid-19 Virusvariantenverordnung erlassen. Ausgenommen von dieser Verordnung sind Osttirol, Vomp-Hinterriss und Jungholz. Diese Verordnung besagt, dass das Überschreiten der Grenzen von Tirol ins benachbarte Ausland bzw. zu benachbarten Bundesländern nur mehr gestattet ist, wenn ein nicht mehr als 48 Stunden alter, negativer SARS-CoV-2 Test mitgeführt wird. Dieser negative Test muss bei einer Kontrolle vorgezeigt werden. Diese Covid-19 Virusvariantenverordnung gilt von 12. Feber zunächst bis 21. Feber.
Für wen gilt die Covid-19 Virusvariantenverordnung?
Diese Verordnung gilt auch für Pendler. Auch sie benötigen für die Ausreise aus Tirol einen aktuellen, negativen Coronatest. Auch sie müssen den Test mitführen. Für durch Tirol durcheisende Personen werden bei der Einreisekontrolle Durchfahrtsbestätigungen ausgestellt, die bei der Ausreise vorgewiesen werden müssen.
Ausgenommen von dieser Verordnung sind Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr, Rettungsorganisationen, Feuerwehr und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Güterverkehr, Transitpassagiere oder die Durchreise durch Tirol ohne Zwischenstopp sowie das Überschreiten der Grenze zum Zwecke der Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum.
Einsatz von Polizei und Bundesheer
Im Einsatz, um die Verordnung auch zu kontrollieren, sind Polizei und Bundesheer. Über 1000 zusätzliche BeamtInnen werden engmaschig die gesundheitsbehördlichen Kontrollen an den nationalen und internationalen Tiroler Grenzen durchführen. Diese Überprüfungen finden zusätzlich zu den bisherigen Einreisekontrollen statt. Die Ausreisen aus Tirol werden sowohl an Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen durchgeführt. Kontrolliert werden auch Reisende in Zügen, am Flughafen und auf Flugfeldern.
„Die Polizei sieht sich einmal mehr mit einer neuen, großen Herausforderung konfrontiert, die wir nur mit der Unterstützung aller bewältigen können. Helfen Sie uns und vor allem sich selbst, Unannehmlichkeiten, lange Wartezeiten und Staus zu vermeiden und kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Testbestätigung, wenn Sie das Bundesland verlassen müssen.“ (Tiroler Landespolizeidirektor Edelbert Kohler)
Darüber hinaus ersucht die Polizei, zum Schutze der eingesetzten Kräfte während einer Kontrolle eine FFP2-Maske aufzusetzen – auch wenn man alleine im Kfz ist.
Nähere Informationen zur COVID-19-Virusvariantenverordnung sind auf der Homepage des Landes Tirol unter www.tirol.gv.at zu finden.
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