AK Klage/Strompreisanpassung
TIWAG will nach Urteil in die nächste Instanz gehen

- Nach der Bekanntgabe des Urteils der Klage der AK Tirol gegen die TIWAG in Bezug auf die Strompreisanpassung im Jahr 2022 nimmt auch die TIWAG zu dem Urteil Stellung. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und erstinstanzlich.
- Foto: Panthermedia/jirkaejc (Symbolbild)
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Nach der Bekanntgabe des Urteils der Klage der AK Tirol gegen die TIWAG in Bezug auf die Strompreisanpassung im Jahr 2022 nimmt auch die TIWAG zu dem Urteil Stellung. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und erstinstanzlich.
TIROL. In einer Aussendung in Bezug auf das erstinstanzliche Urteil nimmt die TIWAG dazu Stellung.
Erste Refundierungszahlungen ab März 2024
Die TIWAG prüft aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entsprechende Rückzahlungen, betroffene KundInnen sollen aber nicht weiter auf eine rechtskräftige Klärung warten müssen, so die TIWAG in einer Aussendung. Deshalb wird TIWAG – wie bereits im Dezember 2023 angekündigt – eine erste Refundierungszahlung an die KundInnen zur Auszahlung bringen. Der Start ist mit Ende März 2024 geplant.
TIWAG will erstinstanzliches Urteil prüfen lassen
Nach Rechtsansicht der TIWAG deckt sich das vorliegende erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck nicht mit einem erst kürzlich ergangenen Urteil des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien zu einer ähnlichen Rechtsfrage betreffend den Ansatz des Wertes der Eigenerzeugung für die Festlegung der Endkundenpreise. TIWAG wird das erstinstanzliche Urteil daher in der nächsten Instanz prüfen lassen, um Rechtsicherheit zu erlangen.
Die TIWAG weist in der Aussendung weiters darauf hin, dass seit der Tarifanpassung zum 1. Jänner 2024 die TIWAG im eigenen Netzgebiet bei Fixpreisprodukten ohne Bindungsfrist der günstigste Stromanbieter sei.
AK Tirol bekam bei Klage erstinstanzlich in allen Punkten recht
Das erstinstanzliche Urteil im Prozess gegen TIWAG lautet: Die Strompreisanpassung von 2022 war rechtlich nicht zulässig. Die Arbeiterkammer Tirol erhält in allen Punkten Recht. Es zeigt sich, dass die Preisanpassung des Arbeitspreises von 2022 rechtlich nicht zulässig und somit unwirksam war. Hier weiterlesen:
FPÖ Tirol, NEOS Tirol und die Liste Fritz begrüßen das erstinstanzliche Urteil: Für sie alle ging es bei der Preisanpassung der TIWAG auf dem Rücken der Tiroler Bevölkerung in erster Linie um Gewinnmaximierung. Hier weiterlesen:


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