Fälle der Landesvolksanwältin
Förderung für behindertengerechten Badumbau verwehrt

Fälle der Landesvolksanwältin: Einer Familie wird die Förderung für einen Umbau zum behindertengerechten Bad verwehrt.  | Foto: RMA Tirol
3Bilder
  • Fälle der Landesvolksanwältin: Einer Familie wird die Förderung für einen Umbau zum behindertengerechten Bad verwehrt.
  • Foto: RMA Tirol
  • hochgeladen von Lucia Königer

Jedes Jahr gibt es einen Bericht der Landesvolksanwältin mit vielen beispielhaften Fällen aus der Praxis. Wir haben uns einige Fälle genauer angeschaut. Fall zwei: Nach vielen Schicksalsschlägen, wurde einer Familie die Förderung eines behindertengerechten Badumbaus verwehrt, da die betroffene Person in der Zeit zwischen Antragsstellung und Begutachtungstermin verstarb. Sie blieb auf den Kosten für den Umbau sitzen.

TIROL. Eine Tiroler Familie wurde 2023 schwer vom Schicksal getroffen. Anfang Jänner verstarb die Mutter, Ende des Monats wurde beim Vater ein bösartiger Gehirntumor diagnostiziert. Die Lebenserwartung des Vaters verkürzte sich drastisch. Kurz nach der Diagnose trat eine Lähmung auf der linken Körperseite ein, nur noch wenige Schritte mit Hilfe waren möglich und der Vater war auf den Rollstuhl angewiesen. 

Sofortiger Umbau des Hauses

Um dem Vater zu ermöglichen, dass er seinen restlichen Lebensabend zu Hause verbringen kann, wurde sofort mit den behindertengerechten Umbaumaßnahmen im Haus begonnen. Die bestehende Dusche mit hohem Einstieg wurde entfernt und eine rollstuhlbefahrbare Duschmöglichkeit mit Klappsitz und Haltegriffen geschaffen. Auch ein höher gestelltes WC wurde installiert. Die Familie führte die Arbeiten selbst durch, wodurch Materialkosten von 2.200 Euro anfielen. Um Geld zu sparen, baute man keine rutschfesten Fliesen ein und eine kleine Stufe zur Duschtasse verblieb.

Die Familie begann sofort mit dem Umbau des Bades für ihren Vater.  | Foto: Shutterstock
  • Die Familie begann sofort mit dem Umbau des Bades für ihren Vater.
  • Foto: Shutterstock
  • hochgeladen von Lucia Königer

So wurde keine vollständige Barrierefreiheit erreicht und die Vorgaben für die finanzielle Unterstützung aus der Wohnbauförderung konnte nicht erfüllt werden. Jedoch gibt es eine weitere Förderung über die Behindertenhilfe. Diese Förderung ist an andere Kriterien geknüpft und stand der Familie prinzipiell offen. 
Im März konnte der Umbau des Bades abgeschlossen werden. Die Materialien waren bezahlt, das Badezimmer wurde genutzt. Die Familie reichte den Antrag auf Förderung bei der Bezirkshauptmannschaft ein. 

Sieben Wochen vergingen bis zur Begutachtung

Nach Begutachtung der zuständigen Sachbearbeiter werden die in den Bezirken einlangenden Anträge gesammelt und jeden letzten Dienstag im Monat wird zentral über Genehmigung oder Ablehnung entschieden. Leider konnte sich der zuständige Sachbearbeiter zwecks Vereinbarung eines Termins erst im Mai bei der Familie melden - zwei Tage vor dem Tod des Vaters. Dieser Termin fand dann drei Tage nach dem Tod des Mannes statt. Zwei mögliche Termine für einen Beschluss über die Zuerkennung des beantragten Zuschusses wären am 28.03.2023 und 25.04.2023 und somit rechtzeitig vor dem Tod des Betroffenen im Mai gewesen, wenn der Akt zeitnah bearbeitet worden wäre. So vergingen sieben Wochen seit der Beantragung, bevor der Sachbearbeiter die Zeit fand, die Familie zu kontaktieren. 

Keine Auszahlung nach Todesfall

Am Ende konnte der Sachbearbeiter zwar überprüfen, ob der Umbau wie im Antrag beschrieben ausgeführt war, und bestätigen, dass der Zuschuss grundsätzlich ausbezahlt werden hätte können, die Familie bekam im Anschluss jedoch ein Schreiben mit der Ablehnung des Antrages. 

Die Förderung wurde der Familie verwehrt.  | Foto: Shutterstock
  • Die Förderung wurde der Familie verwehrt.
  • Foto: Shutterstock
  • hochgeladen von Lucia Königer

In der "Richtlinie des Landes Tirol nach § 20 Tiroler Teilhabegesetz für die Gewährung von sonstigen Zuschüssen für Menschen mit Behinderungen (Förder-Richtlinie)" ist in § 19 Abs. 4 vorgegeben, dass keine Förderungen gewährt werde, wenn die begünstigte Person vor Entscheidung über einen Antrag nach dieser Richtlinie verstirbt. 

Der Grund für diese Regelung zu verstorbenen Personen besteht darin, dass der Zweck der Förderung nach dem Ableben nicht mehr erreicht werden kann und es nicht genügt, wenn eine andere Person die Vorteile der Adaptierungsmaßnahmen vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen kann. Für lange Bearbeitungszeiten können die betroffenen Familien jedoch nichts. 

Fazit der Landesvolksanwältin: ungünstige Rechtslage

Die Situation ist bei bestimmten Leistungen aus der Wohnbauförderung die gleiche. Es würden sich leider immer wieder Menschen bei der Landesvolksanwältin melden, deren Angehörige nach Vollendung der Baumaßnahmen und Einreichung der Unterlagen beim Land, aber vor der schriftlichen Zusage der Förderung, versterben. Hier würde eine Rechtslage bestehen, die Betroffene unverschuldet benachteiligen kann. Fälle wie diese würden aufzeigen, welche Folgen eine prekäre Personalsituation in der Verwaltung haben kann. 

Ihr braucht ebenfalls Beratung bei der Landesvolksanwältin?

Anfragen und Beschwerden können telefonisch, schriftlich oder nach Terminvereinbarung persönlich eingereicht werden.
Die Landesvolksanwältin hat ihren Sitz in Innsbruck. Ihr Büro befindet sich im Haus der Anwaltschaften, Meraner Straße 5 im 2. Stock. Der Zugang und die Räumlichkeiten sind barrierefrei erreichbar.

Büro Landesvolksanwältin
Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 3052
E-Mail: buero.lva@tirol.gv.at

Mehr von der Landesvolksanwältin auf MeinBezirk:

Alkoholverbot am Hbf - 100 Euro Strafe wegen einer Flasche Bier
Landesvolksanwältin - Viele Behindertenanliegen

Mehr News aus Tirol: Nachrichten Tirol

Fälle der Landesvolksanwältin: Einer Familie wird die Förderung für einen Umbau zum behindertengerechten Bad verwehrt.  | Foto: RMA Tirol
Die Familie begann sofort mit dem Umbau des Bades für ihren Vater.  | Foto: Shutterstock
Die Förderung wurde der Familie verwehrt.  | Foto: Shutterstock
Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:
Die wichtigsten News direkt auf dein Handy.  | Foto: MeinBezirk Tirol
4

Service
Die Nachrichten des Tages im WhatsApp Kanal "MeinBezirk Tirol"

MeinBezirk Tirol ist auf WhatsApp! Abonniere unseren Kanal MeinBezirk Tirol und erhalte die News aus deiner Region direkt aufs Handy. TIROL. Ab sofort kannst du dich direkt über WhatsApp mit uns verbinden, um die neuesten Nachrichten, Geschichten und Updates aus Tirol zu erhalten. Egal, ob es um lokale Ereignisse, wichtige Ankündigungen oder inspirierende Geschichten geht - wir bringen sie direkt auf dein Handy! Um unserem WhatsApp-Kanal beizutreten, musst du nur folgende Schritte ausführen: ...

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Foto des Tages einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.