Freizeit
Wildcampen in Tirol – Ist das erlaubt?

- Wildcampen in den Bergen. Der Alpenverein klärt auf, wo und wie es legal ist, in den Bergen zu übernachten.
- Foto: Cristian Grecu
- hochgeladen von Lucia Königer
Die Menschen zieht es in die Natur und viele sind dort so gerne, dass sie auch direkt dort übernachten möchten. Hier kommt oft Wildcampen oder Biwakieren zum Einsatz, doch ist das wirklich erlaubt? Der Alpenverein klärt auf.
TIROL. Wer sich schon einmal kurz mit Wildcampen in Österreich beschäftigt hat, der weiß, dass es sich um einen Paragraphendschungel handelt. Zudem gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern. Der Alpenverein bietet einen Orientierungshilfe.
Campen im Wald ist in ganz Österreich verboten
Im Forstgesetz 1975 ist "das Lagern bei Dunkelheit, Zelten..." von der freien Betretbarkeit des Waldes ausdrücklich ausgenommen. Campen im Wald ist also in ganz Österreich verboten. Es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers vor.

- Zelt im Gebirge. Oberhalb der Baumgrenze ist Wildcampen in manchen Bundesländern erlaubt.
- Foto: Archiv Alpenverein
- hochgeladen von Lucia Königer
Anders sieht es je nach Bundesland für die Bereich oberhalb der Waldgrenze aus. So erklärt Liliana Dagostin, Leiterin der Abteilung Raumplanung und Naturschutz im Österreichischen Alpenverein, dass in Kärnten, Niederösterreich und Tirol das Zelten außerhalb von Campingplätzen verboten ist. Bei Missachtung gibt es hohe Strafen.
In Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Vorarlberg hingegen, gibt es kein explizites landesweites Verbot des Wildcampens, die Gemeinden können jedoch Einschränkungen festlegen. Eine vorherige Abklärung ist deshalb empfehlenswert. Doch auch in diesen Bundesländern sind Schutzgebiete als Nächtigungsstandort absolut ausgenommen.
Im Falle des Biwakierens, also einer "Notunterkunft", muss man allerdings in keinem Bundesland Strafe fürchten.
Das gilt in Tirol
In Tirol ist es grundsätzlich verboten, außerhalb von Campingplätzen zu campieren. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar.
Doch es gibt Ausnahmen, davon betroffen sind:
- Grundflächen, für die durch Verordnung der Gemeinde eine befristete Ausnahme getroffen wurde,
- Campingausflüge von Schulen, Jugendorganisationen etc. für einen kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraum und
- Biwakieren im hochalpinen Gelände für einen kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraum.
Unter Biwakieren wird eine einmalige behelfsmäßige Übernachtung im alpinen Gelände anlässlich von Bergtouren verstanden.
Schutzhütten und Klogang am Berg
Auch wenn in Österreich eher restriktive Regelungen gelten, ist die gute Nachricht, dass es in Tirol ein dichtes Netz an Schutzhütten gibt.

- Wildcampen im Wallis unter dem Petit Clocher du Portale
- Foto: Thomas Wanner
- hochgeladen von Lucia Königer
Ein anderes Thema, das oft tabuisiert wird, ist der Klogang am Berg. Um Konflikte vorzubeugen setzt der Alpenverein auf Aufklärungsarbeit. Mit der Kampagne "RespektAmBerg" macht man sich für ein natur- und sozialverträgliches Miteinander am Berg stark.
Unter dem Titel „Alles Wurst?!“ gibt der Alpenverein Tipps für den Fall der Fälle. Beispielsweise benötigen Papiertaschentücher bis zu fünf Jahre, ehe sie verrottet sind.
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