Gericht
47.123 Euro Mindestsicherung ergaunert
Immer wieder reichte eine 28-jährige Serbin bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einen Antrag für die Beziehung der Mindestsicherung ein und erhielt daher zwischen 2015 und 2019 insgesamt 47.123 Euro. TULLN/ST. PÖLTEN (ip). Voraussetzung dafür war unter anderem ihr Familienstand, bei dem die verheiratete Antragstellerin regelmäßig „ledig“ ankreuzte und so keinen Nachweis für das Einkommen ihres Ehemannes vorlegen musste. Am Landesgericht St. Pölten bekannte sich die bislang unbescholtene Frau...