Regeln für Outdoor-Fans
Das musst du beim Camping auf dem Berg beachten

- Das ultimative Freiheitsgefühl: Aufwachen mit Blick auf die heimische Bergkulisse. Wer sein Zelt gerne in der Natur aufschlägt, muss einiges beachten.
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Darfst du nach einer anstrengenden Wanderung dein Zelt auf dem Berg aufschlagen und wild campieren? Tatsächlich ist die Antwort auf diese Frage in Österreich nicht einheitlich geregelt. Die entsprechenden Gesetze variieren von Bundesland zu Bundesland stark, was besonders auf Almen in Grenzregionen durchaus zur Herausforderung werden kann.
STEIERMARK. Im Gegensatz zu den skandinavischen Ländern existiert in Österreich keine einheitliche Rechtsgrundlage, die das Zelten in freier Wildbahn erlaubt. Doch das wird zunehmend zum Problem: Immer mehr Menschen entdecken die Liebe zum Outdoor-Sport, in der Pandemie hat das Wandern vielerorts einen regelrechten Boom erlebt. Viele der heimischen Individualtouristen wollen seither auch abseits der etablierten Infrastruktur und Almhütten einfach im Freien schlafen.
Doch erlaubt ist das eigentlich nicht - vor allem nicht in Waldnähe: Das Österreichische Forstgesetz 1975 gewährleistet zwar landesweit das Recht auf freien Zugang zu Wäldern, doch „das Lagern bei Dunkelheit, Zelten…“ ist ausdrücklich davon ausgenommen. Über der Baumgrenze wird es dann aber erst recht diffus, wie Liliana Dagostin, die Leiterin der Abteilung für Raumplanung und Naturschutz im Österreichischen Alpenverein erklärt: „Es gibt unterschiedliche gesetzliche Regelungen für Gebiete oberhalb der Baumgrenze, je nach Bundesland.“
Während es in der Steiermark, in Oberösterreich, in Salzburg und Vorarlberg kein landesweites explizites Verbot für Wildcamping gibt, drohen zum Beispiel in Niederösterreich, Kärnten und Tirol hohe Strafen. Und selbst dort, wo es keine landesweiten Einschränkungen gibt, können sich theoretisch einzelne Gemeinden gegen das Camping im Freien aussprechen. Gerade in alpinen Grenzregionen ist daher Vorsicht geboten.

- Achtung: Das Campen im Wald ist in ganz Österreich verboten.
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Alpine Notlager erlaubt
Ein anderes Verbot kommt wiederum in Schutzgebieten zum Tragen: Dort ist das Nächtigen unter freiem Himmel auch in der Steiermark und in den anderen Bundesländern mit moderateren Regeln verboten. Davon ausgenommen sind ungeplante alpine Notlager - diese sind in ganz Österreich erlaubt, etwa dann, wenn das Wetter plötzlich umschwingt oder man aufgrund einer Verletzung nicht mehr weitergehen kann.
„Die Gebirgsregion ist ein ökologisch empfindlicher Bereich mit unterschiedlichen Nutzungsinteressen. Das ist der Grund für die eher restriktiven Regelungen“, erklärt Liliana Dagostin. Die gute Nachricht: Nicht nur in der Steiermark gibt es überdurchschnittlich viele Hütten, in denen man kostengünstig übernachten kann.

- Besonders in Grenzregionen ist das Thema Wildcamping "heiß". Im Zweifelsfall solltest du dich lieber vor der geplanten Übernachtung informieren.
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Der Berg ist keine Toilette
Der Alpenverein setzt übrigens bei einem noch ganz anderen Thema auf Aufklärung - beim Thema Notdurft am Berg, das auch beim Wildcampen nicht ganz unwesentlich ist. Eine Kampagne soll dazu beitragen, den empfindlichen Hochgebirgsraum zu schützen und Konflikte mit den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern dieses Lebensraums zu vermeiden. Denn die eigenen Hinterlassenschaften können die Ökosysteme in den Alpen empfindlich verändern. Taschentücher etwa brauchen bis zu fünf Jahre, um zu verrotten.
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