Entscheidung des Obersten Gerichts von Russland für Jehovas Zeugen nicht nachvollziehbar

Selters/Ts. — Nach sechs Verhandlungstagen in den letzten zwei Wochen gab das Oberste Gericht der Russischen Föderation dem Antrag des Justizministeriums statt, die Zentrale von Jehovas Zeugen in Russland und ihre 395 örtlichen Rechtskörperschaften aufzulösen. Die Entscheidung ist sofort vollziehbar.

Im Zweigbüro von Jehovas Zeugen in Deutschland, das die angeblich „extremistische“ Literatur für Russland herstellt, kann man diese Entscheidung nicht nachvollziehen. „Unsere Literatur wird von unserem Zweigbüro aus in über 99 Länder versendet und überall als gesetzmäßig anerkannt. Der Wachtturm erscheint seit fast 140 Jahren. Zusammen mit weiteren Standorten überall auf der Welt drucken wir jeden Monat weit über 61 Millionen Exemplare in 302 Sprachen. In unseren Schriften werden die biblischen Grundsätze des Respekts vor allen Menschen, der Nächstenliebe sowie der Friedfertigkeit und Gewaltlosigkeit gelehrt. Wir weisen die Entscheidung des Obersten Gerichts, die sich nicht auf Beweise stützt, entschieden zurück“, so Werner Rudtke, Sprecher von Jehovas Zeugen.

Das Verfahren um die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts lief in Deutschland über viele Jahre. Dabei wurden die Lehren und die Glaubenspraxis von Jehovas Zeugen intensiv begutachtet. „Das Verfahren lief durch alle Instanzen. Es wurden alle Argumente gegen Jehovas Zeugen vorgebracht, die man nur vorbringen konnte. Das Ergebnis hat gezeigt, dass sich Jehovas Zeugen in jeder Weise rechtstreu verhalten“, so Rudtke.

In Russland gaben allerdings örtliche Strafverfolgungsbehörden gefälschte „Expertenstudien“ in Auftrag, die die willkürliche Bewertung vornahmen, die Publikationen würden die Überlegenheit der Überzeugungen der Zeugen Jehovas über andere Religionen fördern. Aufgrund dieses Hauptvorwurfs wurden die Publikationen für „extremistisch“ erklärt. Verboten wurde unter anderem das Kinderbuch Mein Buch mit biblischen Geschichten sowie die 32-seitige Broschüre Höre auf Gott, die lediglich Bilder und einzelne Bibeltexte enthält.

Rechtsanwalt Armin Pikl, ein Vertreter des Verlags von Jehovas Zeugen in Deutschland, hat selbst Erfahrung mit der Anwendung des Extremismusgesetzes in Russland gemacht. Er erklärt: „Das Problem ist, dass niemand im Voraus weiß, was russische Behörden oder Gerichte als extremistisch bewerten. Dies wird willkürlich festgelegt und erfolgt ohne jede Abwägung der Meinungs- oder der Glaubensfreiheit. Diese Vorgehensweise missachtet nicht nur den Grundsatz der Bestimmtheit des Gesetzes. Sie leugnet auch alle verfassungs- und menschenrechtlichen Freiheiten, die die Grundlage für eine demokratische Gesellschaft bilden. Dann müsste jede Überzeugung oder Ideologie, die der Auffassung eines Anderen widerspricht, als extremistisch eingestuft werden.“

Heiner Bielefeldt, ehemaliger UN-Sonderberichterstatter über Religions- und Weltanschauungsfreiheit, stellt fest: „Ich meine, wenn Jehovas Zeugen Extremisten sind, sind wir es alle.“ Das Zweigbüro von Jehovas Zeugen in Deutschland und ihre Glaubensbrüder weltweit hoffen, dass der Appellationssenat des Obersten Gerichts die Gelegenheit nutzen wird, die Entscheidung erneut zu prüfen und das Unrecht zu beseitigen.

Medienkontakt:
Benjamin Menne, Telefon +49 (0)6483 412877
www.jw.org

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