Knalleffekt im Zillertal
Uderns: Aussiedlerhof wird nicht umgewidmet - Abbruch steht im Raum

- Rund um den Aussiedlerhof in Uderns gibt es einen Knalleffekt. Die Anlage wird nicht umgewidmet.
- Foto: Haun
- hochgeladen von Florian Haun
Die letzte Gemeinderatssitzung in Uderns beinhaltete einen Tagesordnungspunkt, welcher es in sich hatte. Unter Punkt 5 hätte die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes stattfinden sollen. Dazu wurde auch der Fall des Aussiedlerhofs der Familie Mayr (Bachmayrhof) behandelt und es kam zum Knalleffekt. Die Gemeinderäte hatten offenbar keinerlei Interesse, dem Projekt auf dem Widmungsweg eine Genehmigung zu erteilen. Im Gemeinderatsprotokoll ist sogar von Abbruch die Rede.
UDERNS (fh). Im Gemeinderatsprotokoll vom 17. März heißte es: "Die im Entwurf auch berücksichtigte Ergänzung der Definition bei der Sonderfläche Hofstelle mit gewerblicher Nebennutzung für die Aussiedlung Bachmayerhof inkl. der vorgesehenen Herausnahme aus den landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen wird von den Mandataren allerdings vehement abgelehnt, da dies einer Sanierung am Widmungswege gleichkäme, obwohl der Bauwerber wider besseren Wissens gegen die erteilte baurechtliche Bewilligung verstoßen habe, in dem er die Gebäude anders ausgeführt und situiert hat sowie die Wohnnutzfläche und die Raumnutzungen abgeändert habe im Vergleich zu den Genehmigungsunterlagen. Einer Aufnahme der Abänderung für eine gemischte gewerbliche, touristische und landwirtschaftliche Nutzung wollen viele Gemeinderäte hier nicht zustimmen, da der Bauwerber den nunmehrigen Missstand höchstselbst verschuldet habe." Abstimungsergebnis: 12 Gegenstimmen 1 Jastimme
Widmung bleibt aufrecht
Das bedeute, dass die aktuelle Widmung auf dem Grundstück aufrecht bleibt und man vonseiten der Baubehörde (Gemeinde) zeitnah einen Abbruchbescheid für die gesamte Anlage erlassen kann. Im Gemeinderatsprotokoll heißt es dazu: "Somit dürfte aufgrund des dort seitens des Amtes der Tiroler Landesregierung festgestellten Aliuds (maßgebliche Abweichung des ausgeführten Bauvorhabens von den Genehmigungsunterlagen, somit liegt keine baurechtliche Genehmigung dafür vor) seitens der Baubehörde wohl zeitnah ein Abbruchbescheid für die gesamte Anlage auf der Gp. 1392/2 zu erlassen sein. Franz Mair, dessen rechtsfreundliche Vertretung, der Raumplaner sowie die zuständigen Beamten bei der Abt. Bau- und Raumordnungsrecht werden darüber in Kenntnis gesetzt. Natürlich steht es dem Bauwerber frei, der Baubehörde ein Baugesuch vorzulegen, welches mit dem ausgeführten Bestand übereinstimmt, und einen Einzelantrag auf Widmungsergänzung an den Gemeinderat zu stellen. Ob dazu allerdings dann eine Zustimmung zu erwarten wäre, ist mehr als fraglich."
Es geht zur Sache
Angesichts dieser Entwicklung wird mit Spannung zu beobachten sein, ob es für den Aussiedlerhof in Uderns tatsächlich einen Abbruchbescheid geben wird. Da nun die Sanierung auf dem Widmungsweg abgelehnt wurde, sind die Optionen für Gemeinde bzw. das Land Tirol hier, eine Lösung herbeizuführen, limitiert.



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