Vorsicht ist geboten
Trockener Wald: Besondere Achtsamkeit rund um die Osterfeiertage ist gefragt

- Die Waldbrandgefahr ist aufgrund der Trockenheit sehr hoch.
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Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen, der derzeit vorherrschenden Trockenheit und der aktuellen Niederschlagsprognosen gilt insbesondere für das Tiroler Unterland erhöhte Waldbrandgefahr. Hauptsächlich betroffen sind die Bezirke Kufstein sowie Kitzbühel und Schwaz. Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein hat mittels Waldbrand-Verordnungen das Rauchen sowie das Entzünden von Feuern im Wald verboten. Von diesem Verbot umfasst sind auch Zweckfeuer, wie das Verbrennen von Astmaterial auf Almflächen im Nahbereich des Waldes sowie das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zweck der Borkenkäferbekämpfung.
TIROL (red). Das Verbot gilt zudem für jene Bereiche, wo die Bodenvegetation oder die lokalen Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Die Verordnungen gelten ab sofort bis auf Widerruf. Die Bezirkshauptmannschaften Kitzbühel und Schwaz beobachten die Situation genau, um gegebenenfalls rasch reagieren zu können.
„Achtsam sein“ heißt es derzeit für ganz Tirol gerade an den Osterfeiertagen beim Entzünden von Brauchtumsfeuern. Im Westen soll es zwar Niederschlag geben, doch um einen reibungslosen Ablauf bestmöglich zu gewährleisten, sind immer und überall Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen unbedingt zu beachten. Beispielsweise sollen keine Brandbeschleuniger wie Benzin verwendet werden. Zudem muss auch eine Meldung an die jeweilige Gemeinde ergehen.

- Die Feuerwehren in den Regionen sind gefordert.
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„Waldbrände können sich bei Trockenheit rasch ausbreiten und fatale Folgen mit sich bringen. Die Osterfeuer in den kommenden Tagen sind eine schöne und wichtige Tradition – gerade bei Trockenheit müssen die notwendigen Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen jedoch besonders genau eingehalten werden. Wir ersuchen daher alle eindringlich, beim Entzünden eines Feuers aber auch generell beim Aufenthalt in Wald- und Wiesengebieten – insbesondere im Tiroler Unterland – besonders sorgsam zu sein“, appellieren Forstreferent LHStv Josef Geisler und Sicherheitslandesrätin Astrid Mair.
Brauchtumsfeuer: Das ist zu beachten
Für das Abbrennen von Brauchtumsfeuern besteht eine Meldepflicht an die Gemeinde spätestens zwei Wochen im Vorhinein. „Das ist wichtig, um den Behörden und natürlich auch den Einsatzkräften – allen voran der Feuerwehr – die Möglichkeit zu geben, im Falle eines auftretenden Brandes rasch und effizient reagieren zu können. Seitens der Feuerwehr wird allgemein appelliert, die Sicherheitsbestimmungen ernst zu nehmen und Vorsicht walten zu lassen“, betont Landes-Feuerwehrkommandant Jakob Unterladstätter. Unterbleibt die Meldung an die Gemeinde, darf das Feuer nicht entzündet werden.
Unter Brauchtumsfeuer sind solche Feuer zu verstehen, die in einer festen sozialen Gruppe zur Brauchtumspflege entzündet werden. Es ist also nicht etwa jedes von Einzelpersonen entzündete Feuer als Brauchtumsfeuer zu qualifizieren, sondern es muss sich dabei um Brauchtumspflege im Rahmen einer (kirchlichen, vereinsmäßigen oder traditionell ortsüblichen) Gemeinschaftsaktion handeln. Das Abbrennen an anderen Tagen als den gesetzlichen anerkannten (Oster-, Herz-Jesu- sowie Sonnwendfeuer) ist nicht erlaubt.

- Ein Waldbrand kann sich zu einem Inferno.
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Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte umgehend die Feuerwehr unter der Notrufnummer 122 verständigen und in sicherer Entfernung vom Brand auf das Eintreffen der Einsatzkräfte warten, um diese bei Bedarf einweisen zu können.
Factbox: Überblick über Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen Brauchtumsfeuer
- Es dürfen nur biogene Materialien (Materialien pflanzlicher Herkunft, insbesondere Holz, Schilf, Rebholz, Grasschnitt und Laub) in trockenem Zustand verwendet werden. Nicht angezündet werden dürfen daher Materialien wie Altreifen, Gummi, nicht naturbelassenes (behandeltes) Holz, Kunststoffe, Lacke, synthetischen Materialien oder Verbundstoffe.
- Bei starkem Wind, bei großer Trockenheit oder ohne entsprechende Überwachung und Nachkontrolle ist das Abbrennen zu unterlassen.
- Es ist eine geeignete Person als Aufsicht bis zum Ende, also bis zum Erlöschen der Glutnester, sicherzustellen.
- Bei Witterungsverhältnissen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, ist das Entzünden von Feuer in Waldnähe untersagt.
- Zur Verhinderung einer Ausbreitung des Feuers ist erforderliches Löschgerät (beispielsweise Feuerlöscher) in ausreichender Anzahl und Menge bereitzuhalten.
- Die Verwendung von Brandbeschleunigern ist verboten.



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