Psychotherapie
Trans*ident - psychotherapeutische Stellungnahmen ("Gutachten")

Stellungnahmen/Gutachten für trans*idente Personen

Menschen, die trans* (transident, transgender, transsexuell, genderfluid, nicht binär, divers) sind, benötigen in Österreich eine

  • psychotherapeutische ODER psychologische
  • UND fachärztliche Stellungnahme

bevor sie mit der Hormontherapie oder körpermodifizierenden Maßnahmen zur Angleichung an ihr Wunschgeschlecht beginnen können. Das sehen die österreichischen Behandlungsempfehlungen vor. Auch die Änderung des Personenstandes ist in der Regel nur mit diesen Stellungnahmen möglich.

Der Weg der Stellungnahmen und Gutachten in Österreich

  1. Sie benötigen als trans*Person über einen Zeitraum von mehreren Monaten eine begleitende Psychotherapie. Wenn jemand gerade depressiv ist oder unter starken Ängsten oder anderen Belastungen leidet, dann kann eine Sitzung auch wöchentlich sinnvoll sein. Diese Psychotherapie ist in Österreich verpflichtend (und somit ethisch fragwürdig, weil Psychotherapie ja immer freiwillig sein sollte), sie wird jedoch von den aktuellen Richtlinien, Leitlinien und den Krankenkassen unbedingt vorgesehen. In Österreich ist dieses Prozedere kürzer und trans*freundlicher als in Deutschland. Lassen Sie sich daher nicht beunruhigen, wenn Sie auf deutschen Webseiten andere Informationen lesen.
  2. Nach mehreren Monaten kann der/die Psychotherapeut*in dann eine psychotherapeutische Stellungnahme verfassen, in der er bestätigt, dass seiner/ihrer Einschätzung nach Trans*Geschlechtlichkeit vorliegt (hierfür ist die Diagnose: „ F64.0 Transsexualismus“ wichtig). Diese Diagnose wird auch für Personen gegeben, die sich als genderfluid, non-binary, als agender oder polygender erleben.
  3. Mit dieser Stellungnahme geht es dann zu einem/einer Psychiater*in der Wahl, die/der das fachärztliche Gutachten erstellt. Mit diesem kann dann der Personenstand geändert werden und Sie können mit hormonellen Maßnahmen beginnen.
  4. Für weitere chirurgische und körpermodifizierende Maßnahmen (frühestens ab einem Jahr nach dem Start der Hormontherapie) braucht es dann a) eine weitere aktuelle klinisch-psychologische ODER psychotherapeutische Stellungnahme sowie b) eine psychiatrische Kontrolluntersuchung und Stellungnahme.
  5. Während des gesamten Prozesses wird eine psychologische oder psychotherapeutische Begleitung empfohlen.

Kinder und Jugendliche

Diese Empfehlungen für den Behandlungsprozess gelten lediglich für Personen ab Eintritt
der Volljährigkeit, also für Erwachsene mit trans*Geschlechtlichkeit oder Geschlechtsdysphorie. Kinder und Jugendliche haben speziellen Bedürfnisse, weswegen es hier eigene und sehr individuelle Wege und Empfehlungen gibt.

Dokumentation: "Trans*: Wer bestimmt mein Geschlecht?"

Der Film dokumentiert die deutsche Situation, die komplizierter ist als der Österreichische Weg. Dort entscheiden nämlich Gerichte, ob die Änderung von Namen und Geschlecht möglich sind.

Autor: Florian Friedrich
Psychotherapeut in Salzburg / Hamburg
(Existenzanalyse)

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